Krankenhausaufenthalt

Übergangspflege zuhause nach Krankenhausaufenthalt

Seit 2016 haben auch Patienten ohne Pflegestufe einen Anspruch auf Pflege Eine seit Jahren kritisierte Versorgungslücke wurde mit dem neuen Krankenhausstrukturgesetz zum 1. Januar 2016 geschlossen: Nun haben erstmals auch Patienten ohne Pflegestufe einen Anspruch auf Pflege. Es besteht die Möglichkeit diese Hilfe in einem Pflegeheim oder auch in den eigenen vier Wänden wahrzunehmen. Anspruch bei Krankenhausaufenthalt oder auch bei einem ambulanten Eingriff Voraussetzung für den Anspruch auf Übergangspflege ist, dass weitere im Haushalt des Patienten lebende Personen den Patienten nicht im erforderlichen Umfang pflegen und hauswirtschaftlich versorgen können - oder der Patient schlichtweg alleine im Haushalt lebt. Zusätzlich muss eine schwere Krankheit oder eine akute Verschlimmerung einer Krankheit vorliegen - insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung. Gegeben...

Patienten und Angehörige zu Kooperationspartnern der Krankenhäuser machen

(ddp direct)Krankenhausaufenthalte stellen gerade für ältere Menschen eine besondere Belastung dar. Oftmals bauen sie körperlich und geistig ab, büßen dadurch an Selbstständigkeit ein. Für viele ist der Krankenhausaufenthalt entscheidend für die weitere Versorgung. Erfahrungen zeigen, dass eine schlecht organisierte Überleitung oftmals dazu führt, dass alte Menschen in ein Alten- und Pflegeheim ziehen müssen. Seit Einführung der Fallpauschalen sind Krankenhäuser mehr oder weniger gezwungen, Patienten so früh wie möglich zu entlassen: nach Hause, in eine Rehabilitationsklinik oder in ein Pflegeheim. Nur etwa jedes sechste Krankenhaus hat jedoch eine Stelle, welche die Überleitung organisiert. Auch die Angehörigen der Patienten müssen mehr in den Blick genommen werden: Viele sind auf die Einweisung und Entlassung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen ins bzw. aus dem Krankenhaus schlecht oder gar nicht vorbereitet. Das Ziel muss es...

Steigende Nachfragen nach guten Krankenhauszusatzversicherungen

Steigende Nachfragen nach guten Krankenhauszusatzversicherungen Viele gesetzliche Krankenkassen finanzieren dem Beitragszahler nur noch die gesetzlich vorgeschriebene Grundleistung bei der gesundheitlichen Versorgung. Weitere Leistungen wie Zahnersatz, Brillenersatz, Krankenhaustagegeld und andere muss der Kunde der gesetzlichen Krankenkasse entweder aus eigener Tasche bezahlen oder eine Zusatzversicherung abschließen. Diese ermöglichen es dem Versicherten, die Leistungen in Anspruch zu nehmen, die sonst Privatpatienten vorbehalten sind. So entfallen beim Arztbesuch lange Wartezeiten oder die Zuzahlungen bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Bevor man sich für den Abschluss einer Zusatzversicherung entscheidet, sollte man Angebote bei verschiedenen Versicherern einholen, um die etwaigen Preis- und Leistungsunterschiede zu vergleichen. Die Krankenhauszusatzversicherung - eine sinnvolle Ergänzung? Jeder, der sich schon einmal länger stationär...

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