Kosmetikverordnung

juravendis Rechtsanwälte ++ Kosmetikrecht: Safety First - Die Lohnherstellung von kosmetischen Produkten

Oft bestehen zwischen Lohnherstellern und ihren Auftraggebern nur mündliche Absprachen. Der Umfang eines Lohnherstellungsvertrages lässt sich ohne schriftliche Vereinbarungen allerdings schwierig feststellen, was häufig zu Haftungsproblemen und rechtlichen Auseinandersetzungen führt. In der Praxis hängen die meisten Streitereien zwischen den Vertragsparteien mit der Qualität der gelieferten Ware zusammen. In diesem Zusammenhang sollte vorab festgelegt werden, welche Herstellungsschritte dem Lohnhersteller obliegen, ob Stabilitäts- und sonstige Tests durchzuführen sind und wer die Verantwortung für fehlerhafte Rezepturen und Rohstoffe trägt. Zudem sollte das Procedere bei Auftreten eines Mangels zwischen den Parteien geregelt werden. Gerade hierdurch kann Streitigkeiten um Mängel vorgebeugt werden. Weiterhin sollte klar geregelt sein, wen die Pflichten nach der Kosmetikverordnung und nach dem Kosmetikrecht (Kennzeichnung, Dokumentation,...

juravendis Rechtsanwälte ++ Die Kosmetikverordnung

Wenn der Gesetzgeber Kosmetikunternehmen eine Vereinfachung von Regulierungen verspricht, ist Vorsicht geboten. Denn nicht selten hat sich eine geplante Vereinfachung letzten Endes als Verschärfung für die Unternehmenspraxis entpuppt. Ein weiteres Beispiel dafür könnte die Ende März verabschiedete neue EU-Kosmetikverordnung sein. Sie tritt nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vermutlich noch Ende 2009 mit einer Übergangsfrist von bis zu 42 Monaten in Kraft. juravendis Rechtsanwälte beschäftigen sich unter http://www.juravendis.de/kosmetikverordnung.html insbesondere mit den folgenden Fragestellungen: o Cosmeceuticals und andere Borderline-Produkte? ++ Abgrenzung gegenüber Arzneimitteln, Biozid-Produkten, Lebensmitteln & Co o Was bringt das neue Kosmetikrecht? ++ Die Änderungen durch die neue EU-Kosmetikverordnung o Health Claims und Beauty Claims? ++ So vermeiden Sie Irreführungen durch Wirkversprechen für Kosmetika o...

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