Kleingedrucktes

"10 % auf alles" - Blickfangwerbung und Einschränkungen, was ist erlaubt?

Urteil des Landgerichts München I vom 28. August 2012, AZ: 33 O 13190/12 Die blickfangmäßig herausgehobene Ankündigung "10 % auf alles" ist wettbewerbswidrig, wenn in einem Sternchentext einzelne Waren von der Aktion ausgenommen werden, so das Landgericht. In diesem Fall sei die Ankündigung unwahr, da der Preisnachlass eben nicht auf alle Waren gewährt wird. Es handelt sich hierbei um die Problematik der sog. "Blickfangwerbung". Von "Blickfangwerbung" spricht man, wenn in einem Werbetext bestimmte Angaben im Vergleich zu anderen Angaben besonders herausgestellt werden, um die Aufmerksamkeit der Verbraucher zu wecken. Typische Beispiele für Blickfangwerbung sind sog. "Kopplungsangebote", wie z.B. die Ankündigung "Handy für 1 Euro", welche natürlich nur im Zusammenhang mit einer Vertragsbindung gilt. Wie unser Alltag zeigt, ist derartige Blickfangwerbung grundsätzlich zulässig. Allerdings muss der Verbraucher durch einen klaren...

Kleingedrucktes und Verstecktes in der Werbung

Hurra! Superhandys für einen Euro – Chatten – Surfen – SMS –Telefonieren bis der Arzt kommt! Erst beim ganz genauen Blick auf den unteren Rand der Anzeige entdeckt man dann das Kleingedruckte. Und siehe da: Das Gerät ist natürlich nur mit 2-Jahres-Vertrag und zu saftigen monatlichen Grundpreisen zu haben. Ist das Kleingedruckte Teil einer Werbung, ergeben sich die Grenzen des Erlaubten u.a. aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Dazu meint die ARAG Versicherung: Das UWG verbietet allgemein Werbemaßnahmen, die die Fähigkeit des Verbrauchers, sich für ein Angebot zu entscheiden, beeinträchtigen und ihn so zu einer Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (§ 3 Abs. 2 UWG). Eine solch unlautere Maßnahme liegt insbesondere dann vor, wenn die Werbung gegen gesetzliche Vorschriften –z.B. die Preisangabenverordnung (PAngV) – verstößt (§ 4 Nr. 11 UWG). Nach dieser Verordnung...

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