Keine Prospektpflicht bei Wertpapieren

Bereichsausnahmen von der Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren bis zu € 1 Mio. in 12 Monaten

Keine Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren unter 1 Mio. € innerhalb von 12 Monaten Eine Prospektpflicht besteht gem. Art 1 Abs. 3 EU-Prospekt-VO nicht für öffentliche Angebote mit einem Gesamtgegenwert in der EU (einschließlich EWR) von weniger als 1 Mio. €. Diese Obergrenze ist über einen Zeitraum von 12 Monaten zu berechnen. Allerdings kann für öffentliche Angebote von Wertpapieren unter der 1 Mio. €-Grenze ein freiwilliger Prospekt erstellt werden. Außerdem ist das WIB-Regime zu beachten. 1. Weitere Ausnahmen von der Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren Wertpapiere können ohne einen zuvor von der BaFin gebilligten Prospekt öffentlich angeboten werden, wenn nach der Art des Angebots einer der Ausnahmetatbestände des Art. 1 Abs. 4 EU-Prospekt-VO einschlägig ist. In Art. 1 Abs. 4 lit. a) bis lit. l) EU-Prospekt-VO werden die Ausnahmen geregelt, die sich auf die Art des Angebots...

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