Kanzlei Feser in Köln

Impressum auch für Unternehmensdarstellungen bei facebook erforderlich? Rechtsanwalt Frank Feser

Das Landgericht Aschaffenburg musste sich nun mit der Frage befassen, ob kommerzielle Webseiten in sozialen Netzwerken ebenfalls mit einem Impressum versehen werden müssen. Die Kammer bejahte dies (vgl. LG Aschaffenburg, Urt. v. 19.08.2011 - 2 HK O 54/11 -). Die gesetzliche Grundlage der sog. Impressumspflicht für kommerzielle Websites ergibt sich aus § 5 Abs. 1 des Telemediengesetzes (TMG). Dort heisst es auszugsweise: "Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag...

BGH: Internetanbieter dürfen petzen - Kanzlei Feser

BGH: Internet - Anbieter dürfen "petzen" Freitag, den 10. August 2012 um 15:54 Uhr | Geschrieben von: RA Frank Feser | | | Internet-Zugangs-Anbieter müssen Namen und Anschriften von Kunden, die Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen begehen, offenbaren. Der Bundesgerichtshof erleichtert die Verfolgung von Rechtsverletzungen im Internet zu Gunsten der Musikbranche erheblich (BGH, Beschl. v. 19.04.2012 - I ZB 80/11 -). Danach müssen Internet-Provider auch bei nicht gewerblichen Verletzungen in aller Regel den Namen und die Anschrift von Nutzern mitteilen, die ein Musikstücke illegal im Wegen des Filesharing in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben. Der Rechteinhaber wäre andernfalls "faktisch schutzlos gestellt". Der BGH gab damit dem Antrag eines Musikvertriebs gegen einen Internetdienstleister - Deutsche Telekom AG - statt, der Rechte an Musiktiteln des Interpreten Xavier Naidoo wahrgenommen hatte. Der Musikvertrieb...

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