JuS Rechtsanwälte Schloms und Partner

LG Frankfurt a.M.(Urteil vom 03.12.2020 – 2-13 O 131/20)–Fehlende geschlechtsneutrale Option im Bestellvorgang eines Onlineshops

Sachverhalt Die im vorliegenden Fall klagende Person besitzt eine nicht binäre Geschlechtsidentität. Die beklagte Person vertreibt Produkte und Dienstleistungen über das Internet. Die Website der beklagten Person setzte beim Abschluss eines jeden Kaufvorganges voraus, dass der Kaufwillige entweder die Anrede „Herr“ oder „Frau“ auswählt. Eine geschlechtsneutrale Option stand nicht zur Auswahl, die Angabe konnte auch nicht offen gelassen werden, um den Bestellvorgang abzuschließen. Auch bei der Registrierung auf der Website des Beklagten wird die Angabe über eine Anrede vorausgesetzt. Nach Kauf einer Rabattkarte wurde die klagende Person in der von der beklagten Person zugesendeten Rechnung als „Herr“ angesprochen. In der Angelegenheit beantragte die klagende Person die beklagte Person zu verurteilen, es zu unterlassen, die klagende Person bei der Anbahnung, dem Abschluss und der Abwicklung eines Dienstleistungsvertrages...

Zusammenfassung Urteil Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen

Das Wettbewerbsrecht sieht Abmahnungen als Mittel für einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen. In Fällen wie dem hier beschriebenen steht jedoch nicht die Rechtsverfolgung im Vordergrund, sondern die Gewinnerzielung. Sachverhalt Die Klägerin ist eine in Hamburg ansässige, 2017 gegründete GmbH. Der Beklagte betreibt ein Reisebüro und bietet seine Reisebürodienstleistungen über eine Webseite an. Die Webseite enthielt keinen Hinweis auf und keinen klickbaren Link zur sog. OS-Plattform (europäische Streitschlichtungs-Plattform für Streitschlichtungen im Online-Handel; eine Verlinkung zu dieser Plattform ist für alle Online-Händler verpflichtend). Die Klägerin mahnte den Beklagten deshalb erfolglos ab. Die Klägerin mahnte innerhalb eines Jahres in 240 verschiedenen Fällen, stets aufgrund der fehlenden Verlinkung zur OS-Plattform ab. Dabei ist nicht ersichtlich, dass die Klägerin tatsächlich in der Reisebranche tätig ist. Ihre...

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