Irreführung

Nutella-Hersteller in USA zahlt nach Klage wegen “falscher” Werbung

Eine Mutter hatte der Firma Ferrero in den USA vorgeworfen, die Schokocreme Nutella als „gesundes und nahrhaftes Frühstück“ anzupreisen, obwohl es ähnlich viel Fett und Zucker enthalte wie ein Schokoriegel. Das Unternehmen einigte sich jetzt nach monatelangen Gerichtsverfahren mit der Gegenseite auf einen Vergleich, der Zahlungen an Nutella-Käufer in den USA von insgesamt 3,05 Millionen US Dollar, ca. (2,26 Millionen Euro) vorsieht. Ferrero USA hat laut den Gerichtsdokumenten zwar keine Fehler eingeräumt, aber angekündigt, „gewisse Aussagen“ über Nutella „zu modifizieren“. Die Mutter hatte argumentiert, dass die Werbung die Creme gesünder erscheinen ließ, als sie in Wirklichkeit ist. In Deutschland kam es in der Vergangenheit lediglich zu folgendem: http://www.konsumer.info/?p=19386 Das Gericht beanstandet mit Urteil vom 20.10.2011 (Az.: 6 U 40/11) konkret, dass der Hersteller Ferrero in der rechten Spalte seiner...

BGH: Aktuelle Preise in Preissuchmaschinen

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 11. März 2010 (AZ: I ZR 123/08) entschieden, dass Angebote in Internetpreissuchmaschinen zum Schutz der Verbraucher mit aktuellen Preisen ausgezeichnet sein müssen. Eine Irreführung des Verbrauchers kann vorliegen, wenn Händler Preiserhöhungen nicht umgehend aktualisieren. Der Senat führte hierzu aus, dass Händler Preise für Produkte erst dann umstellen dürften, wenn auch die Änderung auch in der Suchmaschine angezeigt wird. Der durchschnittlich informierte Nutzer eines Preisvergleichsportals erwarte bei den dort präsentierten Angeboten „höchstmögliche Aktualität“ und rechne nicht damit, dass die Preise in der Suchmaschine aufgrund noch nicht aktualisierter Preiserhöhungen bereits überholt sind. Der Bundesgerichtshof folgte den Anträgen des Media Markts. Der Beklagte hatte am 10. August 2006 eine Espressomaschine...

BGH: Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

Der 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 219/08) hatte erneut über die Wirksamkeit von Klauseln in Belehrungen über Rückgaberecht zu entscheiden. Im Ergebnis hat er die Klausel in der Widerrufsbelehrung “Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.” für unwirksam erachtet, da sie zu unbestimmt ist. Ebenfalls ist die Klausel “Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist.” unwirksam. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens beim Bundesgerichtshof war die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit der Einräumung eines Rückgaberechts bei Fernabsatzverträgen über die Internetplattform eBay. Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände....

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