Investmentvermögen

Was regelt die BaFin-Richtlinie für nachhaltige Investmentvermögen?

Da es laut BaFin weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene aktuell Regelungen dazu gibt, besteht die erhöhte Gefahr eines sogenannten Greenwashing. Von folgenden Befugnissen macht die BaFin im Hinblick auf nachhaltige Investmentvermögen nunmehr Gebrauch: - Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) hat die BaFin die Einhaltung der im KAGB enthaltenen Verbote und Gebote zu überwachen und ist berechtigt, hierzu entsprechende Anordnungen zu treffen. - Anlagebedingungen von inländischen Investmentvermögen unterliegen gemäß § 163 Abs. 1 Satz 1 KAGB einer Genehmigungspflicht durch die BaFin. - Die Bezeichnung eines Investmentvermögens darf nach § 4 Abs. 1 KAGB nicht irreführen. - Durch § 4 Abs. 2 KAGB wird die BaFin schließlich ermächtigt, über Richtlinien für den Regelfall festzulegen, welcher Fondskategorie das Investmentvermögen nach den Anlagebedingungen entspricht. - Artikel 4 Abs. 1 Verordnung...

Unternehmensgegenstand und der Fondsbegriff des Kapitalanlagengesetzbuches bestimmen die Registrierungspflicht bei der BaFin

Entscheidend für den Fondsbegriff ist der Unternehmensgegenstand und die Tätigkeit des Unternehmens. Der Fondsbegriff des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) wird durch das sogen. "Investmentvermögen" im § 1 KAGB materiell bestimmt ( ausführlich auf www.finanzierung-ohne-bank.de ). Mit dem "Fonds"Gesetzbuch ( KAGB ) über Investmentfonds ( OGAW-Fonds – Investition in Wertpapiere ) und den sogen. AIF-Fonds ( Investition in wertpapierfreie Vermögensanlagen ) erhält die gesamte Fondsbranche in Deutschland für die bereits bisher BaFin-lizensierten sogen. Investmentfonds mit insolvenzgeschütztem Sondervermögen ( früher bezeichnet als Kapitalanlagegesellschaften ) und für die bisherigen freien Fonds ein einheitlich geltendes Fondsgesetz als Ersatz für das alte Investmentgesetz. Unter dem Fondsbegriff ist „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten...

PROJECT Investment Gruppe erhält Deutschen Beteiligungspreis 2016

Erneut überzeugte Bamberger Fonds-Emittent PROJECT Investment Gruppe Bamberg, 02.11.2016: Zum zweiten Mal nach 2014 ist die PROJECT Investment Gruppe mit dem Deutschen Beteiligungspreis durch die Redaktion des Fachmagazins BeteiligungsReport ausgezeichnet worden. Ralf Cont, Vorstand der Kapitalverwaltungsgesellschaft PROJECT Investment AG, nahm den Preis am vergangenen Donnerstag in Landshut entgegen. Damit konnte sich die PROJECT Investment Gruppe erneut im Umfeld der Anbieter von Beteiligungsmodellen durchsetzen. Vor zwei Jahren konnte der fränkische Kapitalanlage- und Immobilienspezialist den Deutschen Beteiligungspreis in der Kategorie »Managementseriosität« gewinnen. Jetzt fiel die Wahl der Redaktion auf PROJECT in der Kategorie »anlageorientiertes Investmentvermögen«. »Das ist Anlegerorientierung: Kein Ruck-Zuck-Einstieg in neue Märkte, kein atemloses Aufspringen auf jeden tatsächlichen oder vermeintlichen Trend, sondern die...

Einheits-Fondsgesetz nach Dr. Horst Werner vom Gesetzgeber für offene Investmentfonds und geschlossene Privat-Fonds beschlossen

Ein Einheits-Fondsgesetz als "Fondsgesetzbuch" wurde nach Dr. Horst Werner vom Gesetzgeber für sämtliche offenen Investmentfonds und alle privaten Fonds etwas missverständlich als offziell benanntes "Kapitalanlagegesetzbuch" (KAGB ) beschlossen. Dieses Kapitalanlagegesetzbuch über Kapitalanlagegesellschaften - im Investmentgesetz von 2004 dann umbenannt in Investmentfonds - wurde vom Bundestag am 16. Mai 2013 als neues einheitliches "Fondsgesetzbuch" zur Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien in letzter Lesung verabschiedet, so der Fondspezialist Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Dadurch erhält die gesamte Fondsbranche...

Michael Oehme: aktuelle Interpretationen zur AIFM-Umsetzung für unternehmerische Beteiligungen

Die Umsetzung der AIFM-Richtlinie durch das neue Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB-E) bereitet seit Monaten vielen Marktteilnehmern Kopfzerbrechen, da die Vorbereitungszeit – das Gesetz soll ab Juli dieses Jahres in Kraft treten – vor dem Hintergrund recht kurz ist, dass noch nicht alle Details bekannt sind. Nun liegen erste Anwendungsschreiben bzw. Ergebnisprotokolle von Arbeitskreisen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vor, die deutlich zur Klarheit beitragen. Zwar handelt sich dabei noch um Entwürfe bzw. Diskussionsvorschläge, dennoch geben sie eine erkennbare Richtung vor - die Planungssicherheit erhöhen. Das...

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