Insiderhandel

Insiderhandel und (Finanz-)Marktmanipulation stellen einen Marktmissbrauch des Kapitalmarktes dar und sind verboten

Es ist eine wichtige Aufgabe der BaFin, Fälle von Marktmanipulation aufzudecken und zu verfolgen, berichtet Dr. jur. Horst Werner. Die BaFin trägt als deutsche Allfinanzaufsicht Verantwortung für einen der weltweit bedeutendsten Finanz- und Kapitalmärkte. Durch den Missbrauch des Kapitalmarktes wird die Integrität der Finanzmärkte verletzt und das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Funktionieren der Märkte untergraben. Marktmanipulation ist wie der Insiderhandel eine Form des Marktmissbrauchs. Zum Schutz der Finanzmärkte ist Marktmanipulation daher verboten. Der Begriff der Marktmanipulation und das Verbot von Marktmanipulation sind seit Jahren in den Vorschriften der MAR geregelt. Nach Artikel 15 MAR sind Marktmanipulation und der Versuch hierzu verboten. Artikel 12 MAR regelt, welche Handlungen der Begriff „Marktmanipulation“ umfasst. Nach dem MAR ist es verboten, durch den Abschluss eines Geschäfts, die Erteilung eines Handelsauftrags...

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