Hilfe bei Abmahnung

Pflichtangaben Mahnung

Wer eine Mahnung von einem Inkassounternehmen erhält, sieht sich gelegentlich auch mit unseriösen Geschäftspraktiken konfrontiert. Um den Verbraucher zu schützen, hat der Deutsche Bundestag nunmehr am 27. Juni 2013 eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet, die festlegt, welche Angaben ein Inkassodienstleister in einer Zahlungsaufforderung an einen Schuldner zu treffen hat (Siehe auch den Artikel zu Pflichtangaben in einer Mahnung der Kanzlei Rassi Warai: http://www.rechtsanwaltskanzlei-warai.de/inkasso/pflichtangaben-mahnung/ ). So sollen folgende Punkte unbedingt in einer Mahnung festgehalten werden; Name des Gläubigers, Grund der Forderung bzw. wenn diese aus einem Vertragsverhältnis resultiert, den Vertragsgegenstand und das Datum des Abschlusses, konkrete Angaben zu Zinsforderungen sowie detaillierte Darlegung evtl. geltend gemachter Inkassokosten. Für den Fall, dass ein Inkassounternehmen auch Umsatzsteuerbeträge geltend machen...

Online-Händler aufgepasst: Sicher dank Safeterms

Safeterms.de stellt sich dem Online Handel mit unverbindlichen gratis Angeboten als professioneller und kostengünstiger Dienstleister vor. Am 01.03.2013 startete der neue Service Safeterms.de . Dieser Service heißt übersetzt "sichere Bedingungen". Das Ziel von Safeterms.de ist es diesen Namen auch zum Programm zu machen. Hierzu haben sich verschiedene Parteien an einen Tisch zusammengesetzt um diesen Service auszuarbeiten. Als erstes waren es die Online Shop Betreiber, welche immer wieder Auflagen erfüllen müssen, da der Gesetzgeber sich als erstes für das Wohl des Kunden einsetzt. Selbstverständlich ist das wohl des Kunden wichtig, da es immer "schwarze Schafe" unter den Onlinehändlern gibt, aber es werden hierbei alle Onlinehändler in die Pflicht gerufen. Die Shop Betreiber haben Ihre Probleme geschildert und das gesamte Team hat nach Lösungen gesucht. Das Team besteht aus Onlinehändlern, Rechtsanwälten, Programmierern, Designern sowie...

Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung

Zunehmend werden auf eBay private Verkäufer auch wegen Verletzung von Markenrechten abgemahnt. Es geht dabei nicht um Fälle wirklicher Produktpiraterie, sondern um Verkäufer, die einen Artikel aus ihrem Privatbestand verkaufen, in der Annahme, es handele sich auf jeden Fall um ein Original. Selbstverständlich ist es immer besser, den geschützten Markennamen nicht zu verwenden, wenn man sich nicht sicher ist, dass das Produkt ein Original ist. Aber das ist auch lebensfremd. Wer vermutet schon, dass es sich bei einem tollen Geschenk vor Jahren möglicherweise um eine Fälschung gehandelt hat? Was aber ist zu tun, wenn auf einmal Post vom Anwalt kommt und dieser die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und möglicherweise auch Schadensersatz und die Erstattung von Anwaltskosten fordert? Eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzungen darf auf keinen Fall ignoriert werden, was im Übrigen auf alle Abmahnungen ebenso zutrifft....

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