Hesundheitswesen

Einrichtungsbezogene Impfpflicht und gefälschte Impfnachweise - Krankenschwester und Krankenpfleger flüchten

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt und tritt ab dem 15. März bundesweit in Kraft. Impfverweigerern aus der Gesundheitsbranche können zwar vorerst weiterarbeiten bis zu einer Einzelfallprüfung, wie lange ist jedoch fraglich. Diese Berufsaussichten treibt offensichtlich vieles Beschäftigen aus dem Kranken - und Pflegewesen die Sorgenfalten auf die Stirn. Pflegeheime und Krankenhäuser sollen bis zum 1. März den Gesundheitsämtern Meldung machen, welcher Mitarbeiter wie und wo geimpft wurde und entsprechende Bescheinigungen vorlegen. Ebenso ist bekannt, dass Impfunwillige im Pflegebereich sich vorher mittels gefälschter Impfausweise in Sicherheit geglaubt haben. So auch im aktuellen Fall. Das Ehepaar und Eltern war über 20 Jahre zusammen in einem Altenpflegeheim der Kirche beschäftigt. Beide galten als absolut zuverlässige und vertrauensvolle Persönlichkeiten und waren sowohl beim Personal als auch bei den Heimbewohnern sehr beliebt....

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