Grundschuldbesicherte Darlehen von privat

Grundschuldbesicherte Darlehen können ohne Begrenzung BaFin-prospektfrei zur Kapitalbeschaffung aufgenommen werden

Bei der einzigen BaFin-prospektfreien Kapitalanlage gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz macht Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) darauf aufmerksam, dass nur dann kein BaFin-Prospekt erforderlich ist, soweit die von der BaFin aufgestellten Richtlinien eingehalten werden. Die grundschuldbesicherten Darlehen sind nach schriftlicher Auskunft der BaFin keine Vermögensanlagen gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 - Nr. 7 VermAnlG und deshalb nicht prospektpflichtig. Zu den BaFin-Richtlinien gehören u.a., dass dem Kapitalanleger bei grundschuldbesicherten Darlehen im Rahmen der Werthaltigkeit einer in Deutschland belegenen Immobilien der Mitbesitz am Grundschuld-Stammbrief ( zur Begründung einer Gesamtgläubigerschaft ) eingeräumt wird und eine wirksame notarielle Abtretung von Grundschuldteilbeträgen an die Anleger erfolgt sowie ferner dem amtierenden Notar der Grundschuld-Stammbrief zur Verwahrung überlassen wird. Der Einfachheit halber...

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