Grundrechtecharta

Eilmeldung: Europäischer Gerichtshof verpflichtet Arbeitgeber zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit

Arbeitgeber in der Europäischen Union müssen ab sofort die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer vollständig erfassen. Hierzu verpflichtet die Arbeitszeitrichtlinie und die Grundrechtecharta der Europäischen Union, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 14. Mai 2019 in der Rechtssache C-55/18 gegen die Deutsche Bank in Spanien entschieden hat. Laut Pressemitteilung des EuGH Nr. 61/19 vom 14. Mai 2019 müssen die einzelnen Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbbeitszeit gemessen werden kann. Zur Begründung dieser Pflicht verweist der EuGH nicht nur auf die Arbeitszeitrichtlinie, sondern auch auf die Grundrechtecharta der Europäischen Union. Mit seinem Urteil erklärt der Gerichtshof, dass die Arbeitszeitrichtlinie im Licht der Grundrechtecharta einer Regelung entgegensteht, die nach ihrer Auslegung durch die nationalen Gerichte die Arbeitgeber nicht verpflichtet,...

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