Grundkapital

Grundzüge der Aktiengesellschaft: Die Miteigentümer werden mit Mitverwaltungs- und Gewinnbezugsrechten Mitgesellschafter

Der Autor Dr. jur Horst Werner promovierte an dem bankrechtlichen Lehrstuhl von Prof. Dr. U. Immenga in Göttingen im Aktien- und Konzernrecht und hat hier besondere Kompetenz . - Bei der Aktiengesellschaft werden die Gründer oder die neuen Gesellschaftskapital-Geber ( Einzahlung ins Grundkapital ) Miteigentümer und Mitinhaber, die auf diesem Wege auch Mitverwaltungsrechte und Stimmrechte erwerben. Die Kapitalgeber müssen zu den mindestens einmal jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlungen ( Hauptversammlung ) eingeladen werden. Dabei sind diese Einladungen mit gesetzlichen Förmlichkeiten verbunden, die nur einvernehmlich abgeändert werden dürfen. Die Einladungsfristen zu den Gesellschafterversammlungen und Einladungsförmlichkeiten ( Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger ) sind genauestens zu beachten. In der AG darf zudem nur über die Punkte abgestimmt werden, die in der Einladungs-Tagesordnung benannt sind....

PROJECT Investment AG erhöht Grundkapital auf eine Million Euro

Starke Kapitalisierung der PROJECT Investment Gruppe erhöht Investitionssicherheit Bamberg, 26.09.2016. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft der PROJECT Investment Gruppe hat auf ihrer Hauptversammlung am 10. August 2016 die Erhöhung des Grundkapitals um 700.000 Euro beschlossen. Das auf eine Million Euro erhöhte Grundkapital ist mit Stand 29. August 2016 im Handelsregister unter HRB 7614 eingetragen worden. Damit hat die PROJECT Investment Gruppe ihre Eigenkapitalbasis noch einmal deutlich gestärkt. Der Kapitalanlage- und Immobilienspezialist PROJECT Investment Gruppe setzt seine nachhaltige Stabilitätsstrategie fort. Nicht nur die reine Eigenkapitalbasis und die breite Streuung der Beteiligungsangebote in mindestens 10 Immobilienentwicklungen je Fonds gehören zur Sicherheitsarchitektur der Franken. Auch die Absicherung der Anleger durch steigende Kapitalreserven der emittierenden Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) bildet ein Sicherheitsmerkmal...

Die Aktiengesellschaft - Grundkapital, Organe, Handelsregister

1. Übernahme des Grundkapitals Die zwingend erforderliche Übernahme aller Aktien seitens der Gründer sichert die Aufbringung des Grundkapitals. Übernahme der Aktien bedeutet, dass eine feste Verpflichtung zur Einzahlung übernommen wird, erläutert Dr. Lutz WERNER, (www.vorratsgesellschaft-kaufen.de). Aktien dürfen nicht unter dem geringsten Ausgabebetrag, das ist der Nennwert oder der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals ausgegeben werden. Das Verbot der Unterpariemission bedeutet, dass wenigstens bei der Gründung das Grundkapital voll aufgebracht werden muss. Dagegen ist eine Überpariemission beliebig zulässig. Während der Gründung ist eine Mindesteinzahlung erforderlich. Weitere Vorschriften sichern, dass die Einlagen tatsächlich geleistet werden. Die Übernahmen der Aktien bedarf ebenfalls der notariellen Beurkundung. Sie erfolgt zusammen mit der Feststellung der Satzung. Mit der Übernahme...

Die Aktiengesellschaft (AG): Die Aktien

von Dr jur Lutz WERNER (www.vorratsgesellschaft-kaufen.de) Vorspann: Beim Kauf einer Vorratsgesellschaft, ob Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Kommanditgesellschaft (KG) sind auch immer gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären: was ist die geeignete Rechtsform für ihre Unternehmung, wie sind die steuerlichen Konsequenzen, wie kann man die Organe der Gesellschaft gut besetzen, wann brauche ich einen Notar usw. Um den Interessenten und Käufern von Vorratsgesellschaften einige praktische Erläuterungen dazu an die Hand zu geben, dienen die Beiträge über die Grundzüge der...

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