Geschäftsgeheimnisgesetz

Das neue Geschäftsgeheimnisgesetz – was wird wie geschützt?

Bereits am 21. März 2019 hat der Gesetzgeber das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) verabschiedet und damit die europäische Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung umgesetzt. Die neuen gesetzlichen Regelungen gelten seit dem 26. April 2019. Was wird wie geschützt? Gemäß der Legaldefinition in § 2 GeschGehG ist Geschäftsgeheimnis eine Information a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und b) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und c) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. Inhaber...

Inhalt abgleichen