Geschäftsbedingungen

Bundesgerichtshof: Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Möbelversandhandel

Der Bundesgerichtshof hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Wirksamkeit einer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Möbelversandhändlerin enthaltenen Versand- und Gefahrübergangsklausel befasst (BGH, Urteil vom 6. November 2013, VIII ZR 353/12). Auch beim Online-Versandhandel handelt es sich um einen sog. Versendungskauf im Sinne des § 447 BGB. Danach geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat. In vielen Versandhandelsbedingungen finden sich daher Regelungen, die den Händler nach Gefahrübergang auch von etwaigen Ansprüchen aus Transportverzögerungen freistellen, so geschehen im aktuell vom BGH entschieden Fall. In seiner Pressemitteilung vom 7. November 2013 für der Bundesgerichtshof hierzu...

Wenn der Paketzusteller ausliefert, wer haftet?

Wenn der Paketbote klingelt, trifft er den Empfänger oft nicht an. Dann bittet er den Nachbarn, die Sendung entgegen zu nehmen. Doch das ist riskant, denn kaum ein Paketdienst haftet, wenn die Ware verschwindet oder beschädigt ist. Paketboten nutzen gern die Hilfsbereitschaft der Nachbarn. Doch die so genannte “Ersatzzustellung” ist riskant und bewegt sich juristisch betrachtet in einer Grauzone. Die meisten Paketdienste räumen sich in ihren Geschäftsbedingungen das Recht ein, Pakete auch beim Nachbarn abzuliefern. Damit ist die Sache für sie erledigt. Schnell bleiben Absender und Empfänger auf dem Schaden sitzen. Daher empfiehlt es sich, Privatpakete mit wertvollem Inhalt nur an den Adressaten direkt liefern zu lassen. Ist er nicht erreichbar, sollte die Sendung in der Paketstation für ihn hinterlegt werden. Anders ist das bei Kunden von Versandhäusern oder Onlinehändlern. Hier gelten klare rechtliche Regeln. Egal, was mit...

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