Geldstrafe

Italienische Wettbewerbsbehörde verhängt Millionen-Bußgeld gegen Autovermieter Goldcar

Köln, 11. Januar 2017 Gegen die Autovermietung Goldcar hat die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM Geldstrafen in Höhe von insgesamt 2 Millionen Euro verhängt. Die Behörde beschuldigt Goldcar aufgrund unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Mietwagenkunden. Die AGCM teilte billiger-mietwagen.de auf Anfrage mit, dass das Bußgeld gegen Goldcar definitiv sei, Goldcar aber vor Gericht dagegen vorgehen könne. Die AGCM (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato) wirft Goldcar "aggressives Verhalten" vor, mit dem die Firma Kunden am Mietwagenschalter Versicherungsleistungen verkauft, die die Kaution und die Haftung für eventuelle Schäden am Wagen reduzieren. Und das, obwohl viele Kunden bereits über einen Vermittler einen Erstattungsschutz für die Selbstbeteiligung gebucht haben. Laut AGCM beruft sich Goldcar zudem bei der Kosten-Bemessung für Schäden am Mietwagen auf eine eigene Tabelle, der kein präzises System zur Bemessung...

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und die möglichen Folgen

Das Landgericht Augsburg hatte einen Angeklagten (LG Augsburg, Urteil vom 8. April 2011 - 2 KLs 501 Js 124133/07) wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen – insgesamt wurden mehr als 1,1 Mio. Euro hinterzogen - zu zwei Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Bei so manchem Gericht gilt bei Steuerstraftaten die Faustformel: pro 100.000 Euro gibt es ein Jahr Haftstrafe. Das LG Augsburg ging in dem vorliegenden Fall etwas großzügiger mit der Faustformel um. Dies fand auch der BGH und hob dieses Urteil auf. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision eingelegt. Das Landgericht hat zwar in beiden Fällen einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 Nr.1 AO) angenommen. Die Strafzumessung des Landgerichts lies jedoch besorgen, die Strafkammer habe sich rechtsfehlerhaft bei der Einzelstrafbildung maßgeblich von der Möglichkeit einer Strafaussetzung...

Verunglimpfung kostet Rapper 10.000 Euro

Auch ein Rapper darf in der Öffentlichkeit nicht ausfallend werden und einen Moderator als Arschloch bezeichnen. Solche Beleidigungen sind nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt. Im vorliegenden Fall wurde ein Rapper in seinen gut besuchten Konzerten mehrfach ausfallend. Er bezeichnete einen populären Fernsehmoderator mehrfach unter anderem als Arschloch, Idiot und Bastard. Außerdem bezeichnete er ihn so auf seiner Webseite. Im Folgenden wurde der Rapper dafür verklagt. Der Moderator verlangte dafür die Unterlassung dieser Äußerungen sowie die Zahlung eines Betrages in Höhe von 15.000 Euro. Hiermit war der Rapper jedoch nicht einverstanden. Er berief sich einmal darauf, dass gegen den Moderator der Verdacht der Vergewaltigung bestanden und er mehrere Affären gehabt habe. Darüber hinaus sei die Wahl dieser Ausdrucksweise durch die Kunstfreiheit gedeckt. Wie JuraForum.de mitteilt, entschied das Landgericht Berlin mit Urteil vom 15.11.2011...

Weiterer Scientology-Hacker der Anonymous-Gruppe zu Haft- und Geldstrafe verurteilt

Brian Thomas Mettenbrink wurde am Montag den 24. Mai 2010 zu 12 Monaten Gefängnis und 20.000 Dollar (ca. 16.000 EUR) als Schadenswiedergutmachung verurteilt. Er hatte gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Internet-Untergrundgruppe Anonymous die Internetseiten der Religionsgemeinschaft Scientology lahmgelegt. In Los Angeles wurde Brian Mettenbrink am 24. Mai 2010 wegen eines Cyberangriffs vom Januar 2008 auf die Scientology-Seite scientology.org nun zu 12 Monaten Haftstrafe verurteilt (CR Nr. 09-1149-GAF). Mettenbrink wurde außerdem zu einer Schadenswiedergutmachung von 20.000 Dollar (ca. 16.000 Euro) verurteilt und zu Bewährungsauflagen...

Weiterer Scientology-Hacker der Anonymous-Gruppe zu Haft- und Geldstrafe verurteilt

Brian Thomas Mettenbrink wurde am Montag den 24. Mai 2010 zu 12 Monaten Gefängnis und 20.000 Dollar (ca. 16.000 EUR) als Schadenswiedergutmachung verurteilt. Er hatte gemeinsam mit anderen Mitgliedern der Internet-Untergrundgruppe Anonymous die Internetseiten der Religionsgemeinschaft Scientology lahmgelegt. In Los Angeles wurde Brian Mettenbrink am 24. Mai 2010 wegen eines Cyberangriffs vom Januar 2008 auf die Scientology-Seite scientology.org nun zu 12 Monaten Haftstrafe verurteilt (CR Nr. 09-1149-GAF). Mettenbrink wurde außerdem zu einer Schadenswiedergutmachung von 20.000 Dollar (ca. 16.000 Euro) verurteilt und zu Bewährungsauflagen...

Haft- und Geldstrafe für Hacker auf Scientology Websites

19-jähriger Hacker wird zu 366 Tagen Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 37.500 Dollar vom Bundesgericht Newark verurteilt Im Januar 2008 startete ein junger Hacker, mit anderen Personen, einen Hackerangriff auf die Internetseiten der Scientology Kirche in den USA. Der junge Mann wurde nun zu einer Gefängnisstrafe und Schadenersatz verurteilt. Im Januar 2008 wurde weltweit ein Hackerangriff auf verschiedene Internetseiten gestartet. Einer der Täter, Dimitriv G. aus Verona in New Jersey, hatte mit anderen Personen, die sich selbst als "Anonymous"-Mitglieder bezeichneten, einen Hackerangriff auf die Site der Scientology Kirche...

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