Geldentschädigung

Geschäftsführer des Bingener Router Herstellers Viprinet wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Internet zu G

Simon Kissel hatte nach Auffassung des Oberlandesgericht Koblenz in einer Online-Hetzkampagne seinen damaligen Mitgesellschafter und Hauptinvestor, den Geschäftsführer der GERES Gruppe, Herrn Norbert Wiemann durch anonyme Hetzseiten aus dem Ausland diskreditiert und verunglimpft. Hintergrund war eine gescheiterte Zusammenarbeit in der Viprinet GmbH, welche Simon Kissel zum Anlass nahm, über das Internet Rufmord zu begehen. Das Gericht sah es nach einem langjährigen Indizienprozess als bewiesen an, dass Herr Kissel zumindest mitverantwortlich für die anonymen Websites war. Bei der Geldentschädigung in Höhe von 50.000 Euro handelt es sich um einen hohen Betrag, welcher bisher nur gegen Unternehmen, jedoch noch nie gegen Privatpersonen ausgeurteilt wurde. GERES Group Norbert Wiemann An den Bergen 28 60437 Frankfurt am Main Deutschland E-Mail: N.Wiemann@geres.de Homepage: http://www.geres.de Telefon: + 49 6101 - 4081 - 200 Pressekontakt GERES...

Höchste Geldentschädigung welche bisher gegen Privatpersonen ausgeurteilt wurde lässt Opfer von Cybermobbing hoffen

Mit Urteil vom 19. Januar 2017 hat das Oberlandesgericht Koblenz unter anderem eine Geldentschädigung in Höhe von 50.000 € gegen den Geschäftsführer des Bingener Router Herstellers Viprinet, Herrn Simon K. wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeurteilt. Simon K. hatte nach Auffassung des Oberlandesgericht Koblenz in einer Online-Hetzkampagne seinen damaligen Mitgesellschafter und Hauptinvestor, den Geschäftsführer der GERES Gruppe, Herrn Norbert Wiemann durch anonyme Hetzseiten aus dem Ausland diskreditiert und verunglimpft. Hintergrund war eine gescheiterte Zusammenarbeit in der Viprinet GmbH, welche Simon K. zum Anlass nahm, über das Internet Rufmord zu begehen. Das Gericht sah es nach einem langjährigen Indizienprozess als bewiesen an, dass Simon K. zumindest mitverantwortlich für die anonymen Websites war. Bei der Geldentschädigung in Höhe von 50.000 Euro handelt es sich um einen hohen Betrag, welcher bisher...

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