Gebrauchsmustern

Haftung des Anwalts und seines Mandanten bei unberechtigter Abmahnung wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Marken- bzw. Desig

In der Schuhbranche, speziell im Schuhhandel, sind rechtliche Abmahnungen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Verletzung von gewerblichen Schutzrechten (Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs) bzw. Wettbewerbsverletzungen sehr verbreitet und sie führen meist zu gravierenden Störungen im Geschäftsablauf des Abgemahnten. Relativ selten mahnen die großen Hersteller und Markeninhaber sich wechselseitig ab. Eine Ausnahme ist beispielsweise die aufsehenerregende Auseinandersetzung zwischen adidas und PUMA wegen der Optik einer Zwischensohle von Sportschuhen. Adidas versuchte, PUMA auf wettbewerbsrechtlicher Grundlage die Verwendung eines Sohlenmaterials an PUMA-Sportschuhen zu verbieten, welches aus Sicht von adidas der Optik des von ihr verwendeten „Boost“- Sohlenmaterials ähnlich war. Das von adidas angerufene Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf gab PUMA Recht und entschied, dass die Optik einer Zwischensohle von Sportschuhen...

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