Fondsbegriff des Kapitalanlagegesetzbuches

Unternehmensgegenstand und der Fondsbegriff des Kapitalanlagengesetzbuches bestimmen die Registrierungspflicht bei der BaFin

Entscheidend für den Fondsbegriff ist der Unternehmensgegenstand und die Tätigkeit des Unternehmens. Der Fondsbegriff des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) wird durch das sogen. "Investmentvermögen" im § 1 KAGB materiell bestimmt ( ausführlich auf www.finanzierung-ohne-bank.de ). Mit dem "Fonds"Gesetzbuch ( KAGB ) über Investmentfonds ( OGAW-Fonds – Investition in Wertpapiere ) und den sogen. AIF-Fonds ( Investition in wertpapierfreie Vermögensanlagen ) erhält die gesamte Fondsbranche in Deutschland für die bereits bisher BaFin-lizensierten sogen. Investmentfonds mit insolvenzgeschütztem Sondervermögen ( früher bezeichnet als Kapitalanlagegesellschaften ) und für die bisherigen freien Fonds ein einheitlich geltendes Fondsgesetz als Ersatz für das alte Investmentgesetz. Unter dem Fondsbegriff ist „jeder Organismus für gemeinsame Anlagen zu verstehen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten...

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