Finanzkommissionsgeschäft gehört zu den Bankgeschäften

Definition des Finanzkommissionsgeschäfts gem. § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 4 KWG mit seinen Rechtsfolgen - von Dr. jur. Horst Werner

Das Finanzkommissionsgeschäfts gem. § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 4 Kreditwqesengesetz KWG ist oft dann einschlägig - so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) - wenn jemand Finanzinstrumente zur Kapitalmarkt-Platzierung auf einen Dritten überträgt (verlagert), um die Verantwortlichkeit für eine öffentliche Angebotsplatzierung zu umgehen oder um Platzierungsvorschriften ( z.B. das WIB oder Prospektpflichten ) zu vermeiden. Das Finanzkommissionsgeschäft bezeichnet die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung, § 2 III Nr. 1 WpHG. Das Finanzkommissionsgeschäft gehört zu den Bankgeschäften gemäß § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 4 KWG, deren gewerbsmäßiges Betreiben ein Unternehmen als Kreditinstitut klassifiziert. Als Finanzinstrumente im Sinne der Vorschrift gelten Aktien oder Aktien vergleichbare Anteile oder ein Treuhandvermögen gemäß Vermögensanlagengesetz. (1) Der § 1 Abs....

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