Finanzgericht des Saarlandes

Finanzgericht des Saarlandes: Recht auf Akteneinsicht nach DSGVO ersetzt Ermessensentscheidung der Finanzbehörde

Wer kennt das nicht? In einer außergerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung, beantragt man Einsicht in seine eigenen Steuerakten und das Finanzamt lehnt diesen Antrag ab. Im Gegensatz zur entsprechenden Regelungen des § 78 FGO über das Recht auf Einsicht in die Steuerakte anlässlich eines laufenden finanzgerichtlichen Klageverfahrens regelt die Abgabenordnung nämlich gerade kein solches Recht auf Akteneinsicht im Steuerverfahren. Vielmehr muss die Finanzverwaltung hier lediglich nach freiem Ermessen über einen solchen Antrag des Steuerpflichtigen entscheiden und lehnt diesen Antrag dann auch regelmäßig mit dem – nicht immer nachvollziehbaren - Argument des Steuergeheimnisses ab. Das Finanzgericht des Saarlandes hat jetzt in seinem im Verfahren 2 K 1002/16 aktuell veröffentlichten Beschluss vom 3. April 2019 entschieden, dass aus der DSGVO in Verbindung mit dem Grundsatz der Selbstbindung...

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