Familienanwältin

Lohnnachzahlungen müssen bei Berechnung des Elterngelds berücksichtigt werden

Die Höhe des Elterngelds richtet sich nach der Höhe des Einkommens im Jahr vor der Geburt des Kindes. Zu diesem Einkommen zählt auch der Lohn, der vom Arbeitgeber rechtswidrig einbehalten und erst nach gerichtlicher Klärung ausgezahlt wurde. Zu diesem Urteil kam das Hessische Landessozialgericht am 03. März 2010 (Az: L 6 EG 16/09). Eine langjährige Verkäuferin erhielt in den Monaten vor der Geburt ihres Kindes keinen Lohn. Später, nach einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung, wurde ihr der ausstehende Betrag ausbezahlt. Als das Landesversorgungsamt das Elterngeld für die junge Mutter berechnete, berücksichtigte es jedoch diese Nachzahlung nicht als Einkommen. Dadurch fiel das Elterngeld niedriger aus. Die Frau klagte. Die Richter beider Instanzen stimmten der Frau zu. Mit dem Elterngeld würden Eltern, die sich überwiegend um die Betreuung ihrer Kinder kümmerten, finanziell unterstützt. Der betreuende Elternteil erhielte daher...

Unterhalt bei Studium mit unehelichem Kind

Setzt die Mutter eines unehelichen Kindes ihr Studium fort, kann ihr auch über das dritte Lebensjahr des Kindes hinaus ein Unterhaltsanspruch zustehen. Die Gründe für eine solche Verlängerung des Unterhaltsanspruchs müssen nicht unbedingt kindsbezogen, sondern können auch elternbezogene sein, erläutert das Oberlandesgericht Nürnberg in seinem Urteil vom 13. August 2009 (Az. 10 UF 360/09). Gestritten wird um den Unterhaltsanspruch der Mutter eines 2004 geborenen unehelichen Kindes. Die Mutter hatte nach einer Betreuungspause von vier Semestern ihr Lehramtsstudium wieder aufgenommen. Der Abschluss war für den Juli 2010 geplant. Sie forderte ab August 2008 Unterhalt in Höhe von 770 Euro. Das Familiengericht gestand ihr diesen in Höhe von 428 Euro zu. Dagegen wandte sich der Vater mir der Begründung, dass nicht die Betreuung des Kindes, sondern das Studium sie an der Erwerbstätigkeit hindere. Der zuerkannte Unterhalt stelle de facto einen...

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