Fahrradkeller

Immobilienexperte Thomas Filor über Fahrradkeller

In vielen Mietverträgen wird ein Fahrradkeller explizit zugesagt. Ist kein Platz, kann der Mieter eine Mietminderung fordern – Filor klärt auf Magdeburg, 12.06.2019. Das Fahrrad, oder liebevoll Drahtesel genannt, ist wohl eines der beliebtesten Fortbewegungsmittel der Deutschen. Vor allem seitdem die Gesellschaft immer umwelt- und klimabewusster wird, hat sich Fahrradfahren zu einem wahren Trend entwickelt. Ob auf dem Land oder in der Großstadt: Mieter freuen sich, wenn sie ihr Fahrrad dort anschließen können, wo es sicher vor Diebstählen und witterungsbedingten Schäden ist. „In vielen Mietverträgen wird ein Fahrradkeller oder ein dafür vorgesehener Abstellplatz erwähnt. Wird dies vertraglich festgehalten, hat der Mieter auch ein Recht darauf, diesen legal gemieteten Platz einzufordern“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. „Der Mieter kann auch eine Mietminderung fordern, wenn er seinen rechtmäßigen...

Inhalt abgleichen