Evangelische Hochschule für soziale Arbeit

Die Evangelische Hochschule für soziale Arbeit Dresden und die Freiheit des Christenmenschen

Dieser Mann ist Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule für soziale Arbeit zu Dresden! Und im Lüneburger Stadtteil Wilschenbruch führt er eine Einrichtung in Selbstherrlichkeit? Amen? Eine Ex-Klientin, die fast ein Jahr in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch verbracht hat, schildert das System Stachowske so: "Man kann dort mit niemandem reden, weil man immer Angst hat, dass man bei Gruppentreffen von irgend jemandem verraten wird." Also werde geschwiegen und wenn der Leiter der Einrichtung in der Nähe sei, allenfalls geflüstert. In der evangelischen Kirche ist oft von der "Freiheit des Christenmenschen" die Rede. So habe uns Gott erschaffen, so sollten wir sein. Frei und fröhlich. Keine Duckmäuser, die Angst haben. Angst habe sie in der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch immer gehabt, sagt diese Mutter, die mit ihrem Jungen in der Einrichtung gewesen ist. Freiwillig. Schon bald sei ihr mit Kindesentzug...

Honorarprofessor will Einnahmen aus google-Anzeigen einklagen/Hamburger Landgericht lehnt ab

Stachowske, Ruthard, Honorarprofessor an der Evangelischen Hochschule für soziale Arbeit zu Dresden, Leiter der Therapeutischen Gemeinschaft Wilschenbruch, hat einen schwer beschäftigten Anwalt. Der hat seine Kanzlei in Uelzen. Und wahrscheinlich ein Extra-Lager für die Schriftstücke, die er in Stachowskes Auftrag verfasst. Zu den Akten gelegt worden ist jetzt auch eine Theorie, die dieser Honorarprofessor vor dem Hamburger Landgericht hat vertreten lassen. Die lautet: Wer Schlechtes über Ruthard Stachowske berichtet, lockt Leserinnen und Leser an. Und zwar auf die Seite http://familiensteller.blogspot.com/. Die diene Erwerbszwecken, denn verlinkt seien dort auch google-Anzeigen. Mit der Leserzahl - so die Theorie weiter - wachsen die Werbeeinnahmen. Was irgendwie auch dem Honorarprofessor zu verdanken sei. Der deswegen - so die Forderung vor Gericht - mindestens 1 000 Euro der Werbeeinnahmen verlangen könne. Hat das Hamburger Landgericht...

Inhalt abgleichen