Europäischer

Viel Besorgnis um die Sorge

Pressemitteilung, Väteraufbruch für Kinder Karlsruhe e.V., vom 01.02.2011 Im Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg festgestellt, dass nicht eheliche Väter in Deutschland diskriminiert werden. Das war keine neue Erkenntnis. Wir hatten schon seit Gründung unserer Kreisgruppe vor über neun Jahren immer wieder darauf hingewiesen und hatten diese Einschätzung durch eine Unzahl von Fallschilderungen bewiesen. Aber niemand wollte das hören. Das gesellschaftspolitische System BRD entlarvte, dass zumindest in Sachen Familienrecht seine Selbstreinigungskräfte nicht funktionieren. Das Bundesverfassungsgericht, das sich am 29.01.2003 als nicht unabhängig von veralteten Rollenklischees und Vorurteilen gegen Väter erwies, meinte damals, dass es immer noch verfassungsgemäß sei, wenn nicht eheliche Kinder nur einen sorgeberechtigten Elternteil – eben nur die Mutter – hätten. Im Juli 2010 musste eben...

Familien in Russland bitten den EGMR um Hilfe

Strasbourg (Frankreich) — Jelena Novakovskaja, Jelena Chavichalova und Mikhail und Larisa Cheprunov aus dem Gebiet von Rjasan und Tambow haben in drei unabhängigen Verfahren den EGMR angerufen. Dabei geht es um willkürliche Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen persönlichen Eigentums. Einziger Grund für dieses Vorgehen war ihre religiöse Überzeugung. Die Beschwerdeführer argumentieren, dass die staatlichen Autoritäten damit sowohl Landesrecht als auch internationales Recht missachten. Im März 2010 erfuhr eine der Beschwerdeführerinnen, die dreifache Mutter Jelena Novakovskaja, dass man strafrechtlich gegen sie vorgehen wollte, weil ihre Kinder (3, 11 und 18 Jahre alt) in der Schule ihre Religion „gepredigt“ hätten. Aufgrund exzellenter Beurteilungen der Familie durch Nachbarn und Lehrer wurde jedoch kein Verfahren eingeleitet. Trotzdem erhielten die Polizeibeamten im Zentrum zur Bekämpfung von Extremismus in der Region Rjasan...

Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen in Russland werden fortgesetzt

Gorno-Altaisk (Russland) — Am 7. Oktober 2010 fand vor dem Stadtgericht von Gorno-Altaisk die erste Anhörung in dem Strafverfahren gegen Aleksandr Kalistratov statt. Richterin Marina Sokolovskaya terminierte die Eröffnungsverhandlung auf den 20. Oktober 2010, 9.00 Uhr. Kalistratov wurde angeklagt, religiösen Hass gesät zu haben, weil er jemandem auf dessen Bitte hin zwei international publizierte religiöse Zeitschriften ausgehändigt hatte. Der Höchste Gerichtshof der Republik Altai stufte die Zeitschriften allerdings erst ein Jahr später als „extremistisch“ ein. Das Strafverfahren gegen Jehovas Zeugen in Gorno-Altaisk begann mit einer Studie von Yuliya Khvastunova. Kalistratovs Rechtsanwalt Viktor Zhenkov bemerkte dazu: „Frau Khvastunova tut sich schon lange als erklärte Gegnerin unserer Aktivitäten hervor. Und die Tatsache, dass sie ihre ‚umfassende Studie‘ über 27 unserer Veröffentlichungen in nur drei Tagen erstellt hat,...

Europäischer Gerichtshof untersucht Frankreichs Versuch, christliche Religion zu besteuern

Steuerforderung in Höhe von 57 Millionen Euro gegen Jehovas Zeugen bedroht die Religionsfreiheit Straßburg — Am 21. September 2010 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einstimmig, dass die von Jehovas Zeugen in Frankreich erhobene Beschwerde wegen Verletzung ihrer Religionsfreiheit zulässig ist. Die französische Regierung hatte alle Spenden, die die Association Les Témoins de Jéhovah (auch als „Christliche Vereinigung von Jehovas Zeugen in Frankreich“ bekannt) zwischen 1993 bis 1996 zur Unterstützung ihrer religiösen Aktivität erhalten hatte, rückwirkend mit einer 60-prozentigen Steuer...

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