Ehegattensplitting

Die Lohi – Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. – informiert: Mit der Hochzeit ändert sich die Steuerklasse

Der Wonnemonat Mai ist für viele Paare der Wunschtermin für eine Eheschließung, nicht zuletzt wohl, weil die Natur mit ihrer Blütenpracht den perfekten Rahmen für schöne Hochzeitsfotos und rauschende -feiern bietet. Mit ihrer Hochzeit untermauern die Ehepartner aber nicht nur ihre gegenseitige Liebe, sie übernehmen auch (finanzielle) Verantwortung füreinander. Zudem hat eine Eheschließung immer auch steuerliche Auswirkungen. Ihre Kosten lassen sich zwar nicht als Sonderausgaben absetzen, doch „mit dem neuen Familienstand verändert sich automatisch die Steuerklasse der frisch Vermählten“, erläutert Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.) „und das bereits ab dem Tag der standesamtlichen Hochzeit.“ Sobald das Einwohnermeldeamt die Finanzverwaltung über eine Heirat informiert hat, werden beide berufstätige Ehepartner bis auf Weiteres in die Steuerklasse IV eingruppiert. „Die Klassifizierung...

Einkommensteuer: Ehegattensplitting gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

(c) 2010 Rechtsanwälte mth Tieben & Partner Köln Niedersächsisches Finanzgericht, 09.11.2010, Az.: 10 V 309/10 Grundsätzlich geht die Einkommensteuer vom Individualprinzip aus, d. h., dass die Steuergesetze grundsätzlich auf jeden Steuerpflichtigen gesondert angewendet werden und dass die Einkommensteuer für die einzelne steuerpflichtige Person unter Zugrundelegung ihres zu versteuernden Einkommens festgesetzt wird. Dieser Einzelveranlagung unterliegen alle Steuerpflichtigen, für die nicht die Ehegattenbesteuerung anzuwenden ist. Bei Ehegatten wird der Grundsatz der Einzelveranlagung durchbrochen (§ 26 Abs. 1 EStG), wenn beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Ehegatten nicht dauernd getrennt leben. Die zweite Bedingung ist grundsätzlich dann erfüllt, wenn die Ehepartner eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden, also eine räumliche, persönliche und geistige Gemeinschaft mit gemeinsamer Erledigung der...

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