EG-Antiterrorismusverordnung

Sanktionslistenprüfung - ein MUSS für jedes Unternehmen

Unternehmen ist es durch die EG-Antiterrorismusverordnung verboten, zu Organisationen oder einzelnen Personen – die auf Antiterror- bzw. Sanktionslisten geführt werden – geschäftliche Beziehungen zu unterhalten. Mit der Einführung der EG-Antiterrorismusverordnung wurde das Außenwirtschaftsrecht auf europäischer Ebene gänzlich neu angeordnet. War es bis dato „lediglich“ verboten Waren in Länder zu liefern, welche einem Embargo unterlagen, so betrifft das Verbot nunmehr vollumfänglich den Kontakt, die Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen und Finanzmitteln zu natürlichen Personen und Vereinigungen bzw. Firmen. Prinzipiell sind alle Unternehmen jeglicher Branche angehalten, geeignete Maßnahmen zur Terrorismus-Bekämpfung zu ergreifen. Zu diesem Zweck umfasst die EG-Antiterrorismusverordnung die sogenannten Sanktions- bzw. Antiterror-Listen. Diese Listen beinhalten Organisationen oder auch einzelne Personen weltweit, zu welchen...

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