Draussenspiel

Natur tut Kindern gut!

Naturerfahrungsräume sind jetzt auch im Baugesetzbuch verankert Um Kindern unmittelbare, authentische Naturkontakte direkt vor ihrer Haustür zu ermöglichen, können Städte und Gemeinden neuerdings im Rahmen der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen Naturerfahrungsräume (NER) als öffentliche oder private Grünfläche festsetzen. Diese Änderung trägt zur Stärkung des innerstädtischen, qualifizierten Grünraumes bei. Der Fachbeirat Naturerfahrungsräume im Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. (BdJA), in dem sich u.a. auch das Deutsche Kinderhilfswerk engagiert, begrüßt die gesetzliche Verankerung von Naturerfahrungsräumen im Baugesetzbuch. Damit wird eine Kernforderung des Fachbeirats umgesetzt. "Für ein gesundes Aufwachsen in der Stadt brauchen Kinder die Möglichkeit, ihre Umgebung im eigenständigen Draußenspiel zu entdecken - ob beim Herumtollen auf der Wiese oder im kreativen Hüttenbau. Nicht selten bieten...

Inhalt abgleichen