Deutscher Journalistenverband
01.01.2009: Medien | 2sechs3acht4 | angela merkel | Deutscher Journalistenverband | Internetzeitung | JadeWeserPort | postleitzahl | Wilhelmshaven
Pressetext verfasst von Heinz-Peter Tjaden am Do, 2009-01-01 11:45.
Internette Zeitung für Wilhelmshaven und umzu: Ein Irrtum stammt von Angela Merkel
Leben war schon immer lebensgefährlich - auch wenn man nach dem Aus für ein Printmedium im Internet weiter macht. Das ist für www.2sechs3acht4.de nun fast vier Jahre her. Zu Presseterminen der Stadt Wilhelmshaven werde ich allerdings immer noch nicht eingeladen, auch auf den städtischen Internet-Seiten taucht die internette Zeitung vom Jadebusen nicht auf. Stadtsprecher Arnold Preuß hat das einmal so begründet: „Was Sie machen ist kommerziell.“ Ob ich daraus schließen solle, dass die Lokalzeitung gemeinnützig sei, ist eine unbeantwortete Frage geblieben.
Im Laufe der Jahre sind auf www.2sechs3acht4.de Meldungen erschienen, die nicht nur für die Stadtväter unangenehm waren. Als es schon mehr als ein Verdacht war, dass der Oberbürgermeister hinter einer Lärm-Beschwerde steckte, die 300 Arbeitsplätze gefährdete, bekam das Stadtoberhaupt bei einer Neujahrsansprache einen Wutanfall. Widerlegt hat er diese Nachricht nie.
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28.10.2008: Recht | Deutscher Journalistenverband | Jugendämter | Kinderheime | Landgericht Hamburg | Landgericht Hildesheim | Oberlandesgericht Düsseldorf | Zeugen Jehovas
Pressetext verfasst von Heinz-Peter Tjaden am Di, 2008-10-28 11:57.
Und ewig schweigen Jugendämter und Gerichte/Und auch der Deutsche Journalistenverband?
Wie nur sollen wir der Öffentlichkeit diesen Beschluss erklären? Diese Frage schwirrt wohl seit dem 24. September 2008 durch die Presseabteilungen des Hamburger Landgerichtes. Einfangen kann sie offenbar niemand.
Es geht um das Zitierrecht von Redakteuren. Bei einem Verfahren, das die Zeugen Jehovas angestrengt haben, standen Sätze aus dem „Ärzteblatt“ vom 18. Februar 2002 im Mittelpunkt, die von einem Journalisten mit Quellenangabe übernommen worden waren. Die Wiederholung dieser Sätze wurde ihm untersagt, tut er es doch, drohen ihm saftige Strafen.
Die Pressekammer des Hamburger Landgerichtes argumentierte, bei diesen Zitaten handele es sich um „Meinungsäußerungen mit Tatsachenkern“. Die in diesem Kern enthaltenen Tatsachen müssten bewiesen werden. Das sei dem Beklagten nicht ausreichend gelungen.
Da aber die „Hamburger Morgenpost“ (Mopo) eine dieser „Meinungsäußerungen mit Tatsachenkern“ am 21. Juli 2008 wiederholt...
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