Datenlöschung

Secure Eraser 7.0: Maximale Sicherheit bei der Datenlöschung

Mit der neuen Version Secure Eraser 7.0 präsentiert ASCOMP Software eine hochentwickelte Lösung für die endgültige und sichere Datenlöschung. Gerlingen, 17. März 2025 - Die neueste Version der bewährten Löschsoftware Secure Eraser 7.0 setzt neue Maßstäbe in der sicheren Datenvernichtung. Mit einer innovativen Funktion zur lebensdauer-schonenden Löschung von SSDs bietet die Software eine optimale Balance zwischen Sicherheit und Hardware-Langlebigkeit. Moderne Datenträger, insbesondere Solid-State-Drives (SSDs), erfordern spezielle Verfahren zur Datenlöschung. Herkömmliche Methoden, die auf mehrfache Überschreibungen setzen, sind für SSDs nicht nur ineffektiv, sondern auch schädlich, da sie unnötigen Verschleiß verursachen und die Lebensdauer des Laufwerks verkürzen können. Secure Eraser 7.0 nutzt eine optimierte SSD-Löschung, die gezielt auf die Besonderheiten von Flash-Speichern eingeht. Diese innovative Technik ermöglicht...

Secure Eraser Version 6.1: Sichere Datenlöschung mit höherer Leistung und verbesserter Sicherheit

ASCOMP gibt Veröffentlichung von Secure Eraser Versin 6.1 bekannt, dem Datenschredder für Windows. Die ASCOMP Software GmbH freut sich, die Veröffentlichung von Secure Eraser Version 6.1 bekannt zu geben, der neuesten Aktualisierung des renommierten Datenschredders. Secure Eraser bietet Benutzern eine robuste Lösung zum sicheren und dauerhaften Löschen sensibler Daten unter Windows. ASCOMP Secure Eraser wird von Privatpersonen und Unternehmen auf der ganzen Welt genutzt, um Daten vollständig und unwiederbringlich von ihren Windows-Systemen zu entfernen. Die Software gewährleistet, dass gelöschte Dateien selbst mit fortgeschrittenen Datenwiederherstellungstools nicht wiederhergestellt werden können. Die neue Version 6.1 bringt eine Reihe von Verbesserungen mit sich, die die allgemeine Funktionalität der Software stärken: Optimiertes Debugging: Die Entwickler von Secure Eraser haben die Debugging-Prozesse optimiert, um die Stabilität...

Wie man Festplatten auch selbst vernichten kann ...

Wie man Festplatten auch selbst vernichten kann ... ... und wie man Daten auf Festplatten, SSDs und Flash-Medien löschen kann! Für eine physische Zerstörung von klassischen Magnet-Festplatten – auch HDD genannt – bedarf es nicht unbedingt eines externen Dienstleisters. Mit ein wenig Werkzeug lässt sich bereits mit einfachen Mitteln eine ausreichende Vernichtung der Datenträgerscheiben bzw. Platter erzielen, die eine professionelle Datenrettung unwirtschaftlich machen. Nicht nur Ministerien sondern auch Unternehmen und private Anwender stehen bei einem Systemwechsel vor dem Problem: Was passiert mit den alten Datenträgern, die in der Regel auch Daten enthalten, welche nicht in falsche Hände geraten sollten? Datenretter arbeiten in mancher Hinsicht wie Archäologen: Kein Bit ist ihnen zu wertlos, als dass man nicht alles tun würde, um es zu retten. Festplatten und andere Datenträger „sicher“ zu löschen, damit die Daten auch...

Steganos Tuning PRO: Professionelles Windows-Tuning ohne Fachwissen

Berlin, 19. Januar 2017 - Der Berliner Spezialist für Sicherheitssoftware Steganos erweitert sein Portfolio um ein neues Produkt aus dem Bereich „Windows-Optimierung“: Steganos Tuning PRO. Das Programm ermöglicht einen vereinfachten Zugang zu diversen Windows-Einstellungen, die oft nur Profis kennen. Zu den wichtigsten Funktionen gehören neben der Konfiguration von Windows-Diensten, ein umfangreiches Dateimanagement, diverse Energie-Optionen sowie die Defragmentierung der Windows-Registry und von Festplatten. Die Features von Steganos Tuning PRO auf einen Blick: * Optimierung von Windows-Einstellungen * Datenlöschung...

Dienstliche E-Mails löschen ist strafbar

Dienstliche E-Mails löschen ist strafbar In der öffentlichen Verwaltung sind E-Mails wesentliche Kommunikationsmittel. Nicht immer ist dabei die E-Mail-Archivierung ausreichend organisiert. Dies birgt strafrechtliche Risiken. Wer als Behördenmitarbeiter nach dem Grundsatz verfährt, dass er über die Daten auf der eigenen Festplatte ausschließlich selbst bestimmt, kann sich gem. § 274 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch strafbar machen. § 274 Strafgesetzbuch fordert eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder eine Geldstrafe, wenn beweiserhebliche Daten gelöscht werden. E-Mails gehören zu den beweiserheblichen Daten. Voraussetzung...

Persönliche Informationen über Mitarbeiter des DGB auf Flohmarkt gefunden

Meldungen dieser oder ähnlicher Art häufen sich, denn tagtäglich verkaufen ahnungslose Besitzer ihre alten Festplatten, USB-Sticks, DVD´s,CD´s, Faxgeräte, Kopierer, Organizer oder Magnetbänder über das Internet oder geben Ihre Computer oder Geräte aus den abgelaufenen Leasingverträgen an die Verwertungsgesellschaften der Leasing zurück.. Die zuvor vermeintlich gelöschten Daten lassen sich häufig ohne großen Aufwand wiederherstellen - gerade für Unternehmen ein nicht unerhebliches Risiko. Wer seine firmeninternen Daten nicht irgendwo im Netz oder als Ausdruck in einer Mülltonne wiederfinden will, sollte die Datenträger...

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