DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH
19.09.2012: Recht | abofalle | Deutsche Zentralinkasso | die Icontent GmbH | DIG Deutsche Internetinkasso GmbH | DOZ | DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH | DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH | Frank Drescher | Gericht | IContent GmbH | Inkasso | Inkassounternehmen
Pressetext verfasst von konsumer am Mi, 2012-09-19 09:35.
Aus der Deutschen Zentral Inkasso GmbH wird die Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Immer wieder fallen Inkassounternehmen, wie z.B. die DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch unseriöse Geschäftspraktiken auf.
Bei vielen ist die Forderung schlichtweg unberechtigt, andere bauen eine Drohkulisse auf, mit der sie Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung der vermeintlichen Forderung bewegen wollen.
Da nun die Inkassobutze “DOZ” des Herrn Frank Drescher mittlerweile als “Abzocke” hinreichend bekannt ist, scheint man sich entschlossen zu haben, den Namen zu wechseln.
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin). Aktenzeichen: HRB 118815 B Bekannt gemacht am: 11.09.2012 12:00 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Veränderungen
07.09.2012
DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH, Berlin, Bundesallee 47, 10715 Berlin. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.07.2012 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in Firma: Praeda Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH
Im...
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28.05.2012: Recht | abofalle | Deutsche Zentralinkasso | die Icontent GmbH | DIG Deutsche Internetinkasso GmbH | DOZ | DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH | DZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH | Frank Drescher | Gericht | IContent GmbH | Inkasso | Inkassounternehmen | Internetabzocke | Konsum
Pressetext verfasst von konsumer am So, 2012-05-27 23:14.
Einschüchtern: Erfolg gegen unseriöse Inkassopraxis
Einschüchtern: Erfolg gegen unseriöse Inkassopraxis
Immer wieder fallen Inkassounternehmen, wie z.B. die DOZ Deutschen Zentral Inkasso GmbH durch unseriöse Geschäftspraktiken auf. Bei vielen ist die Forderung schlichtweg unberechtigt, andere bauen eine Drohkulisse auf, mit der sie Verbraucher einschüchtern und zur Zahlung der vermeintlichen Forderung bewegen wollen.
Das Kammergericht Berlin hat die DOZ nun in ihre Schranken verwiesen. Die DOZ hatte in einem Mahnschreiben einer Verbraucherin bei weiterem Zahlungsverzug mit einem Gerichtsverfahren gedroht, durch das “Kosten in Höhe von bis zu 600,00 EUR entstehen” können.
Da diese Summe völlig aus der Luft gegriffen ist und nichts weiter als einen dreisten Einschüchterungsversuch darstellt, ist die Verbraucherzentrale gerichtlich gegen die DOZ vorgegangen. Nach gewonnenem Urteil vor dem Landgericht Berlin (Az: 96 O 190/10) ging die DOZ in Berufung und ist damit nun auch endgültig...
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