Bewerberansprache

Das dritte Geschlecht in Stellenausschreibungen

Mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.10.2017 ist es Unternehmen zu empfehlen, Stellenausschreibungen so zu formulieren, dass auch das dritte Geschlecht angesprochen wird. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Beschluss vom 10.10.2017 (1 BvR 2019/16) entscheiden, dass Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verletzt werden, wenn das Personenstandsrecht sie dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt. Stand heute ist in § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PStG) nur die Möglichkeit vorgesehen, keinen Geschlechtseintrag vorzunehmen. Das BVerG hat den Gesetzgeber daher aufgefordert, bis 31.12.2018 das Personenstandsrecht so zu ändern, dass diese Personen eine passende Eintragsmöglichkeit im Geburtenregister...

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