Bereichsausnahmen in den §§ 1 – 4 des Vermögensanlagengesetzes

VermAnlG: Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen mit einem Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes

Das Bundesministeriums der Finanzen hat noch kurz vor Weihnachten 2020 einen Gesetzentwurf zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes veröffentlicht. Am 22. Dezember 2020 hat das Bundesfinanzministerium den „Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“ bekannt gegeben ( https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_VII/19_Legislaturperiode/2020-12-22-Anlegerschutzstaerkungsgesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2 ) und zur Abstimmung auf den Weg gebracht. Es enthält hauptsächlich Verschärfungen im Bereich von BaFin-Prospekt-Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz. Es betrifft zum Teil aber auch alternative Investmentfonds (AIF-Fonds). Der Entwurf wurde den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Ob und wann der Entwurf geltendes Recht wird, ist noch vollkommen offen. Es gibt noch keine Übergangsvorschriften mit Vorschlägen...

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