Belege

Administraight managt Ihre Reisekosten

Reisekostenabrechnungen sind mit Abstand der zeitintensivste Faktor und die unbeliebteste Aufgabe in der Buchhaltung. Mehr als die Hälfte ihrer Arbeitszeit können die verantwortlichen Mitarbeiter durchschnittlich mit Prüfung, Verbuchung und Fehlerkorrektur verbringen. Im Rahmen der Reisekostenabrechnung wiederum nimmt die Prüfung der Spesen die meiste Zeit in Anspruch. Bedingt durch ständige Nachfragen, Unkenntnisse oder Komplexität des Reiseverlaufs (nicht überall auf der Welt sind Belege eine Selbstverständlichkeit) sind viele Reisekostenabrechnungen fehlerhaft. Die Mitarbeiter werden durch verzögerte Auszahlungen verärgert. Ein Kreislauf von Unzufriedenheit und Verärgerung seitens des Managements und der Mitarbeiter wird in Gang gesetzt. Und nicht selten kapituliert ein geschätzter Mitarbeiter. Ein Personalproblem kann langfristig die Folge sein. Wir bieten Ihnen eine einfache Lösung: Administraight aus Essen ist seit Jahren auf...

Business Intelligence: Auswertungen auf den Punkt gebracht

Zahlreiche Umfragen und Studien zeigen derzeit immer wieder den stark wachsenden Bedarf an Auswertungs- und Controlling-Tools speziell in mittelständischen Unternehmen. Unter dem Stichwort der „Business Intelligence“ wird dieser Themenkomplex zusammengefasst – abgekürzt einfach nur „BI“. Hintergrund der Bemühungen in diesem Bereich ist die Gewinnung von Wissen über das eigene Geschäft und die darin versteckten Potenziale. Den Ausgangspunkt zur Wissensgewinnung bildet eine solide Datenbasis, die in vielen Fällen aus einer ERP- und/oder CRM-Software stammt. In dieser Unternehmenssoftware finden sich Daten zu Belegen wie Rechnungen, Gutschriften oder Aufträgen bis hin zu erfassten Aktionen rund um das Betriebsgeschehen. Durch die Analysen im Bereich der Business Intelligence soll aus genau diesem Basiswissen neues Wissen gewonnen und eine Entscheidungshilfe geschaffen werden. Inzwischen haben viele ERP- und CRM-Anbieter diesen Bedarf...

Private Belegaufbewahrung für die Finanzbehörden

Zahllose private Steuerzahler reichen jedes Jahr ihre Einkommensteuererklärungen bei den Finanzämtern ein. Aber welche Belege müssen steuerpflichtige Privatpersonen aufbewahren, wenn ihre Einkommensteuererklärung abgegeben ist? Dies schildert Jürgen-Dieter Körnig, langjährig erfahrener Steuerberater aus Mannheim. Gewerblich und unternehmerisch tätige Personen oder Organisationen sind per Gesetz verbindlich zur Aufbewahrung steuerrelevanter Unterlagen über einen Zeitraum von zehn Jahren angehalten. Für steuerpflichtige Privatpersonen besteht, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine derartige Verpflichtung. In ihrer steuerrechtlichen Funktion als Arbeitnehmer, Anleger, Vermieter oder auch Rentner müssen Steuerpflichtige Belege über Werbungskosten, Sonderausgaben und andere steuerrelevante Ausgaben bestenfalls so lange behalten, bis sie diese mittels der Einkommensteuererklärung an die Finanzbehörden weitergeleitet haben. Hierzu...

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