BaFin-Verkaufsprospekt

Die BaFin prüft bei Prospekten nicht die Richtigkeit der Angaben, sondern nur die Vollständigkeit - von Dr. jur. Horst Werner

In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden, es sei, denn es werden die gesetzlichen Bereichsausnahmen ( z.B. §§ 1 ff Vermögensanlagengesetz ) eingehalten, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Das sind sogen. "Geringfügigkeitsgrenzen", wie es sie auch in anderen Gesetzen gibt; z.B. im Baurecht oder im Verkehrsrecht ( keine Baugenehmigung oder kein Führerschein erforderlich ). Die BaFin-Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz - VermAnlG ). Die sogen. Bereichsausnahmen...

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