BaFin widerruft Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts

BaFin : Pensionskasse der Caritas VVaG: BaFin widerruft Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts

Dr. jur. Horst Werner berichtet über die Veröffentlichung der BaFin vom 14. Jan. 2021: Die BaFin hat mit dem Widerruf gegenüber der Pensionskasse der Caritas VVaG die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts rechts- und bestandskräftig entzogen ( siehe den Link : https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2021/meldung_202101_14_Pensionskasse_Caritas.html ). Die BaFin hat gemäß § 304 Absatz 1 Nr. 2 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Erlaubnis zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts der Pensionskasse der Caritas VVaG mit Bescheid vom 24. Oktober 2018 widerrufen. Das Unternehmen konnte die Mindestkapitalanforderung nicht erfüllen und hat einen Finanzierungsplan zur Beseitigung dieser Unterdeckung vorgelegt, der aus Sicht der BaFin unzureichend war. Der Bescheid ist mit Ablauf des 31. Dezember 2020 bestandskräftig geworden. Der Betrieb des Versicherungsgeschäfts ohne die erforderliche Erlaubnis stellt...

Inhalt abgleichen