Bürgerentlastungsgesetz

Bürgerentlastungsgesetz zeigt Wirkung - Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzbar

Im Juli 2009 wurde das Bürgerentlastungsgesetz verabschiedet. Dieses gilt seit 2010 und sorgt dafür, dass die Steuerzahler einen größeren Teil ihrer Krankenversicherungsbeiträge steuerlich absetzen können. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung.de berichtet über die Neuerungen. Steuerlich absetzbar war eine private Krankenversicherung für Selbstständige (http://www.private-krankenversicherung.de/selbststaendige/) vor Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes nur bedingt. Bis 2009 durften lediglich 1.500 Euro jährlich angerechnet werden. Vor allem Unternehmer profitieren von dem neuen Gesetz. Jedoch müssen Privatversicherte zuvor der Datenübermittlung zustimmen. Dies erfolgt durch die Unterschrift auf einem Informationsblatt, das sie von ihrer privaten Krankenversicherung erhalten. Wer der Herausgabe seiner Daten kritisch gegenübersteht, kann von dem Bürgerentlastungsgesetz nicht profitieren und muss mit steuerlichen...

Mehr Geld durch das Bürgerentlastungsgesetz

Wenn im Januar das sogenannte „Bürgerentlastungsgesetz“ in Kraft tritt, dürften sich etwa 16,6 Millionen Bundesbürger über ein höheres monatliches Nettoeinkommen freuen. Abhängig von der Höhe der individuellen steuerlichen Belastung können es jährlich mehr als 2.000 Euro sein, die jedem zusätzlich zur Verfügung stehen. Dafür müssen nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer abgezogen werden. In den Genuss der von der Bundesregierung mit etwa zehn Milliarden Euro kalkulierten Entlastung kommen sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte. Bei angestellten Arbeitnehmern sorgt in der Regel der Arbeitgeber dafür, dass die Freibeträge berücksichtigt werden, so dass die Gehaltsabrechnung tatsächlich höher ausfällt. Wer privat krankenversichert ist, kann den Teil des Beitrags, der den Basis-Krankenversicherungsschutz abdeckt, sowie den kompletten Beitrag zur Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer...

Spürbare Entlastung - Rechner zum Bürgerentlastungsgesetz auf der eigenen Homepage

Zum 01. Januar 2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft. Die Neuregelung geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück. Die bisherigen Abzugsmöglichkeiten für Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung waren nicht ausreichend. Laut Bundesfinanzministerium sollen nun rund 16 Millionen Bürger vom neuen Gesetz profitieren. Ob und in welchem Maß man selbst entlastet wird, kann man mittels Online-Rechner prüfen lassen. Das Informationsportal www.versicherungsbote.de stellt einen solchen Bürgerentlastungsrechner zur Verfügung, den Interessenten kostenlos in ihre Homepage integrieren können. Das Gesetz soll die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen zu einer Kranken- und Pflegeversicherung deutlich erweitern. Alle tatsächlich geleisteten Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sollen berücksichtigt werden. Ein Höchstbetrag ist nicht vorgesehen. Die Grenzbeträge für „sonstige...

Inhalt abgleichen