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Unfall mit dem Mietwagen- und jetzt?

• Bei einem Unfall mit mehreren Parteien sollten Reisende immer die Polizei rufen • Nur wer mit Erstattung der Selbstbeteiligung bucht, bekommt sein Geld zurück Ein Unfall mit dem Mietwagen im Ausland gehört nicht zu den beliebten Urlaubserlebnissen. billiger-mietwagen.de hat einige Tipps zusammengestellt, mit denen auch ein Unfall nicht den Urlaub vermiesen wird. Unfall mit anderen Autos oder Personen Sind an einem Unfall neben dem Mietwagenfahrer andere Verkehrsteilnehmer beteiligt, muss fast immer die Polizei gerufen werden. Diese erstellt einen Polizeibericht und füllt gemeinsam mit allen Beteiligten das Unfallprotokoll aus, das sich im Mietwagen befindet. "Zieht ein Kunde bei einem solchen Unfall die Polizei nicht hinzu, riskiert er seinen Versicherungsschutz", warnt Frieder Bechtel, Pressesprecher von billiger-mietwagen.de. Kleinere Schäden am Mietwagen ohne Unfallgegner Häufiger als ein Unfall mit anderen Autos...

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