Ausgleichszahlung
Pressetext verfasst von prmaximus am Do, 2013-02-28 16:27.Von verspäteten Anschlussflügen bis zur versehentlich ausgelösten Notrutsche
(ddp direct) München/Wien, 28. Februar 2013 (C.O.M.B.O.) - Immer wieder klagen Passagiere oder Interessensvertretungen gegen verbraucherunfreundliche Geschäftsbedingungen und das Geschäftsgebaren von Airlines oder Reiseveranstaltern. Fast wöchentlich müssen Gerichte Sachverhalte klären und mit ihren Entscheidungen stärken sie meist die Rechte der Verbraucher. Das Verbraucherschutzportal www.fairplane.net hat die wichtigsten aktuellen Gerichtsurteile zum Thema Fliegen zusammengefasst.
EuGH bestätigt Ausgleichsanspruch bei Anschlussflügen
Verpassen Reisende aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges ihren Anschlussflug und erreichen den Zielort mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden, haben Sie Anspruch auf Ausgleichszahlungen. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 26. Februar 2013 (Az.: C-11/11). Dabei kann die Verspätung eines Teilfluges auch weniger als drei Stunden betragen. Maßgeblich für mögliche...
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08.10.2012: Recht | Ausgleichszahlung | Pilotenstreik | rechtsanwälte | Reiserecht | Wagner | webvocat
Pressetext verfasst von WAGNER Rechtsan... am Mo, 2012-10-08 12:14.
Pilotenstreik und Ausgleichszahlung
In den vergangenen Wochen war die Debatte um die Streiks in der Luftfahrtbranche erneut allgegenwärtig. Trotz vorheriger Ankündigungen sind immer wieder eine Vielzahl von Passagieren von den Auswirkungen, die solche Streiks mit sich bringen, betroffen.
Im Bezug auf die Frage nach den Rechten der Flugpassagiere soll die Verordnung des Fluggastrechts (Fluggastrechteverordnung, VO (EG) 261/2004) Abhilfe schaffen. Sinn und Zweck dieser Verordnung ist es, die Rechte von Fluggästen, insbesondere in den Fällen von Annullierungen, Überbuchungen und längeren Verspätungen von Flügen, zu verbessern.
Grundsatz: Die Fluggastrechteverordnung sieht in Art. 7 vor, dass jedem Reisenden bei Flugannullierung, je nach Entfernung des Reiseziels, ein Ausgleichanspruch bis hin zu 600 € von Seiten des Luftfahrtunternehmens zusteht.
Ausnahme: Von diesem Anspruch kann sich die ausführende Luftfahrtgesellschaft entledigen, wenn gem. Art 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung,...
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