Anleger-Beteiligungen

Die Prospektpflichtausnahmen gem. § 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) und der §§ 2 a ff VermAnlG nicht gleichzeitig

Die Crowdfunding Vorschriften regeln die sogen. Schwarmfinanzierung gemäß §§ 2 a ff Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) als Bereichsausnahmen von der BaFin-Prospektpflicht gem. § 6 VermAnlG, so Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Ausnahmen von der BaFin-Prospektpflicht gibt es bei Einhaltung mehrerer Geringfügigkeitsgrenzen. Beim Crowdfunding darf die Platzierungssumme von Euro 6 Mio. nicht überschritten werden. Ferner dürfen die Prospektpflicht-Ausnahmen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) und § 2 a ff VermAnlG nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Die Befreiungen für Schwarmfinanzierungen gem. § 2 a ff Vermögensanlagengesetz können nicht parallel und kumulativ zu den Bereichsausnahmen des § 2 Abs. 1 Nr. 3 VermAnlG genutzt werden. Dies ergibt sich aus § 2 a Abs. 4 mit dem eindeutigen Wortlaut: „Die Befreiung nach den Absätzen 1 und 2 kann nicht in Anspruch genommen...

Finanzmarkt-Werbung zur Kapitalbeschaffung mit einer Privatplatzierung über die Dr. Werner Financial Service AG - von Dr. Werner

Angefangen von der Programmierung von individuellen Homepages bis hin zur Erstellung von Werbebannern nach Corporate-Identity-Vorgaben sind alle Facetten von werbewirksamen Finanzmarketingmaßnahmen bei der Dr. Werner Financial Service Group möglich. Einen Platzierungs-Erfolg zur Kapitalbeschaffung mit öffentlichen Beteiligungsangeboten an ertragsstarken, zukunftsträchtigen Unternehmen zur Kapitalaufnahme ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) zwecks Wachstumsfinanzierung lässt sich nur mit ausdauernder Platzierungs- und Überzeugungsarbeit bei den potentiellen Kapitalgebern bis hin zu mehreren Millionen Euro Investitionskapital erzielen. Dazu müssen Anleger und Investoren angesprochen und geworben werden. Hierzu bedarf es zunächst eines intensiven Finanzmarketings, um die Finanzmarktteilnehmer zu erreichen. Mailings sowie Online-Anzeigen und Offline-Anzeigenkampagnen als auch eine Finanz-Pressearbeit gehören dazu. Hier kann man vor allen Dingen...

Anleger-Beteiligungen mit Dr. Horst Werner durch eigenkapitalähnliches Nachrangkapital von Privatinvestoren

Stimmrechtsfreies Beteiligungskapital und Nachrangdarlehen beschreibt der Finanzjurist Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) als Beispiele des Nachrangkapitals, das es in vielfältigen Unternehmensfinanzierungs-Formen von privaten Kapitalgebern gibt. Die stimmrechtslosen Beteiligungsformen haben den Zweck, einem Kaufmann als ein unternehmerisches Finanzierungsinstrument zu dienen und sind deshalb rein kapitalistisch strukturiert. Der stille Gesellschafter oder der Genussrechtsinhaber gibt dem Beteiligungsunternehmen Kapital, ohne ein Mitspracherecht und ohne unternehmerische Einflussrechte ( aber gewisse Informations- und Kontrollrechte ) zu erhalten. Die reine Kapitalbeteiligung und die Übereignung des Kapitalanteils an den Unternehmer macht die stille Gesellschaft und den Genussschein bei einem Minimum an Informations- und Kontrollrechten aus. Regelmäßig bleibt der stille Gesellschafter anonym im Hintergrund, zumal viele Investoren...

Dr. Werner Financial Service Group als Finanzierungsdienstleister mit Alleinstellungsmerkmalen

Die Dr. Werner Financial Service Group hat als Eigenkapitalinstitut und Finanzierungs-Dienstleister ihr Alleinstellungsmerkmal darin, dass aus einem Hause ( dem Finanzdienstleistungszentrum in Göttingen ) sämtliche Dienstleistungen für beteiligungsorientierte Finanzierungen und Kapitalmarktemissionen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) inklusive kapitalmarktrechtlicher, bilanzrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Strukturberatung geboten werden können. Alle Prospekt- und Finanzierungsunterlagen werden kapitalmarktkonform und BaFin-gerecht erarbeitet, auch wenn keine Prospektpflicht besteht. Stets sind nämlich die Abgrenzungen zu...

Dr. Werner Financial Service Group als Finanzierungsdienstleister mit Alleinstellungsmerkmalen

Die Dr. Werner Financial Service Group hat als Eigenkapitalinstitut und Finanzierungs-Dienstleister ihr Alleinstellungsmarkmal darin, dass aus einem Hause ( dem Finanzdienstleistungszentrum in Göttingen ) sämtliche Dienstleistungen für beteiligungsorientierte Finanzierungen und Kapitalmarktemissionen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) inklusive kapitalmarktrechtlicher, bilanzrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Strukturberatung geboten werden können. Sämtliche Finanzierungsunterlagen werden kapitalmarktkonform und BaFin-gerecht erarbeitet, auch wenn keine Prospektpflicht besteht. Stets sind nämlich auch bei sogen. Small-Capital-Platzierungen...

Inhalt abgleichen