Abnutzung

Thomas Filor: Die Grenzen in einem Mietobjekt kennen

In einem Mietobjekt will man sich entsprechend einrichten, Regale einbauen, Löcher bohren, etc. Doch wo befinden sich eigentlich die Grenzen der Beschädigung? Immobilienexperte Thomas Filor klärt auf Magdeburg, 03.04.2019. „Eine Faustregel besagt, dass ein Mieter innerhalb seiner angemieteten vier Wände tun und lassen kann, was er will. Ganz so einfach ist es in der Praxis aber nicht“, erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. Die Frage stellt sich also zwangsläufig: Was liegt noch im vertragsmäßigen Rahmen der Abnutzung und was geht darüber hinaus? Dies ist nämlich sehr häufig ein Streitthema zwischen Mieter und Vermieter. „Mieter können und dürfen problemlos Regale montieren, Löcher in die Decke und Wände bohren, etc. Dieses Recht kann ihm auch kein Vermieter und kein Eigentümer nehmen. Beschädigt der Mieter das Mietobjekt aber sinnlos, haftet er dafür“, erklärt Thomas Filor. Ein häufiger Streitpunkt...

Thomas Filor über Wartungsarbeiten im Mietrecht

Was sind Wartungsarbeiten im Sinne des Gesetzes? Magdeburg, 06.02.2018. In dieser Woche beschäftigt sich Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg mit dem Thema Wartungsarbeiten im Bezug auf das Mietrecht. Demnach muss der Mieter beispielsweise schadhafte Dichtungen nicht ersetzen - denn Fugen zu erneuern ist keine Wartung im Sinne des Mietrechts. "Das Gesetz schreibt nach § 8 MRG zwar vor, dass ein Mieter Wartungsarbeiten durchführen muss. Im Mietrecht ist der Wartungsbegriff aber klar definiert und schließt beispielsweise Reparaturen nicht mit ein", erklärt Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg. "Wartung bedeutet die Kontrolle, Reinigung und höchstens den Tausch von Verschleißteilen", so Filor weiter. Mal angenommen, es handle sich also um Silikonfugen in Nassräumen: "Der Mieter kann dazu verpflichtet werden, nasse Silikonfugen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, also zu schauen, ob diese immer noch dicht sind. Damit...

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