Abmahnung Urmann und Collegen

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Family Affairs - Magmafilm GmbH

Die Kanzlei Urmann und Collegen (http://www.dr-abmahnung.de/Urmann) mahnt den Film Family Affairs ab. Ich empfehle Ihnen nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen. Konkret rate ich zu folgendem: 1. Atmen Sie tief durch 2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich...

Abmahnung Urmann und Collegen - Pure Chery Girls 4 - DigiProtect GmbH

"Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung", so titeln hunderte Abmahnungen, die derzeit von der Kanzlei Urmann und Collegen U+C ausgesprochen werden. In dem konkreten Fall geht es um die vermeintliche Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen, die durch die öffentliche Zugänglichmachung des Filmes - Pure Chery Girls 4 - begangen wurde. Im Auftrag des Rechteinhabers DigiProtect GmbH maht die Kanzlei Urmann und Collgen dieses Verhalten ab und fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 650,00 Euro Pauschalbetrag. Der Vorwurf lautet: "Durch das Herunterladen dieses urherberrechtlich geschützten Werkes im Internet sowie das gleichzeitige Anbieten dieses Werkes durch Freigabe auf Ihrer Festplatte zum Download für weitere Nutzer wurde eine strafrechtlich relevante, unerlaubte Verwertung dieses Werkes im Sinne des § 106 Abs. 1 UrhG i.V.m §§ 15, 16, 17, 19 Abs. 2 UrhG begangen." Der...

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