3. EU Geldwäscherichtlinie

Geldwäschegesetz gilt auch für Geschlossene Fonds

Anbieter von Geschlossenen Fonds unterliegen künftig strengen Identifizierungs-, Überwachungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Göttingen, 28. August 2008 - Am 21. August 2008 ist das umfassend novellierte Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft getreten. Die weitreichenden Neuerungen betreffen auch die Kapitalanlagebranche. Auch die Anbieter vieler Geschlossener Fonds haben künftig einen umfangreichen gesetzlichen Pflichtenkatalog zu erfüllen und sind aufgefordert, sich schnellstens auf die gesetzlichen Anforderungen einzustellen. Dabei verlangt das Gesetz nicht nur die Identifizierung von Vertragspartnern, sondern auch die Einrichtung angemessener interner Sicherungsmaßnahmen und die Einhaltung weitreichender Überwachungs-, Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten. Am 21. August 2008 ist das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz in Kraft getreten. Mit dem Gesetz hat der Gesetzgeber die Dritte EG-Geldwäscherichtlinie in deutsches...

Prävention von Geldwäsche – auch die PAX Versicherungen entscheiden sich für den Testsieger Prospero

Die neuen Richtlinien der Anti – Geldwäschegesetzgebung verpflichten Finanzdienstleister verstärkt, gegen Geldwäscherei, Korruption und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Auch die PAX Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft hat den Benchmarksieger, die Lösung p.SECCO Namechecking der Prospero AG gewählt, um die gesetzlichen Richtlinien des Anti Money Laundering umzusetzen. Die Namensprüfung erfolgt bei der PAX Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft in verschiedenen operativen Abläufen. Mit dem Single-Name-Check werden beliebige Namen online und mit dem Batch-Name-Check Neukunden sowie Bestandskunden regelmäßig gegen die jeweils aktuellsten Versionen der offiziellen Sanktionslisten geprüft. Diese werden der PAX Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft im zwei Wochen-Rhythmus von Prospero zugestellt und automatisiert eingelesen. Zusammen mit den internen Listen wird der Prüfprozess automatisch vom System durchgeführt,...

Prävention von Geldwäsche – auch die Nationale Suisse Versicherung entscheidet sich für den Testsieger Prospero

Erneut entscheidet sich ein Finanzinstitut im Währungsraum Schweiz-Liechtenstein für die siegreiche Anti-Geldwäsche Lösung der Prospero AG. Die neuen Richtlinien der Anti-Geldwäsche Gesetzgebung verpflichten Finanzdienstleister verstärkt, gegen Geldwäscherei, Korruption und Terrorismusfinanzierung vorzugehen. Auch die Nationale Suisse hat den Benchmarksieger, die Lösung PRO-NC Namechecking der Prospero AG gewählt, um die gesetzlichen Richtlinien der Anti-Geldwäsche umzusetzen. Die Prüfung der Kundenbeziehungen erfolgt bei der Nationale Suisse in verschiedenen operativen Abläufen. Mit dem Single-Check werden beliebige Namen online und mit dem Batch-Check Neukunden sowie Bestandskunden regelmäßig gegen die jeweils aktuellsten Versionen der offiziellen Sanktionslisten wie z.B. Bush-, Seco-, OFAC- und Embargolisten geprüft. Diese werden der Nationale Suisse im zwei Wochen-Rhythmus von Prospero zugestellt und automatisiert eingelesen....

Prävention von Geldwäsche – Neue Prüfungspflichten ab Ende 2007

Der Umgang mit großen Bargeldbeträgen wird für Händler und Verbraucher zukünftig mit neuen bürokratischen Hürden verbunden sein. Bereits zum Ende des Jahres 2007 müssen Händler in der Europäischen Union bei Barzahlungen über 15 000 Euro die Identität ihres Kunden erfassen und im Verdachtsfall den zuständigen Behörden melden. Dies sieht die 3. EU-Geldwäscherichtlinie 2005/60/EG vom 26.10.2005 vor, die bereits am 15.12.2005 in Kraft trat und innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bis spätestens zum 15.12.2007 in jeweils nationales Recht umgesetzt werden muss. Während die 1. EU-Geldwäscherichtlinie...

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