1&1 Internet AG

Gericht stärkt Schutz bei Vertragsänderung am Telefon

Ändert ein Verbraucher auf telefonischem Wege wesentliche Inhalte eines Vertrages, gilt das Widerrufsrecht. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die 1&1 Internet AG in zweiter Instanz entschieden. Das Unternehmen verweigerte einer Kundin das Widerrufsrecht, die telefonisch einen Folgevertrag mit neuen Leistungen abgeschlossen hatte. Das OLG Koblenz stellte nun klar: Ändert ein Verbraucher per Fernkommunikationsmittel (zum Beispiel Telefon) einen bestehenden Vertrag, gilt das Widerrufsrecht, worüber das Unternehmen auch zu informieren hat. „Der Verbraucher ist in gleichem Umfang in Bezug auf den Abänderungsvertrag wie bei einem Erstvertrag schutzwürdig“, urteilten die Richter, vorausgesetzt, es handele sich um neue „wesentliche Vertragsinhalte gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung“, wie dem Leistungsgegenstand. Das Widerrufsrecht entfalle...

Kundenfrust bei 1&1 Adieu, Servicepapst

Der Leiter der “Kundenzufriedenheit” Marcell D´Avis musste im Internet viel Spott ertragen, weil er als Werbefigur für den Netzanbieter 1&1 den Zorn seiner Kunden auf sich zog. Interviews konnte man mit D´Avis nicht führen: “Für ein Gespräch kann Herr D´Avis nicht zur Verfügung stehen, da er über keinerlei freie Kapazitäten verfügt.” Schnell verfestigte sich der Glauben, dass die Werbefigur auch nicht mit unzufriedenen Kunden spricht. Gibt es Marcell D´Avis wirklich? Diese Lücke zwischen D’Avis, der TV-Figur, und D’Avis, dem realen Menschen, hat dazu geführt, dass sich um ihn allerlei Verschwörungstheorien ranken. Es gebe ihn gar nicht, mutmaßen manche – der Typ sei eine reine Kunstfigur. Das ist er nicht. D’Avis arbeitet bereits seit den achtziger Jahren bei 1&1, war dort unter anderem Callcenter-Leiter. Ein Sportfan soll er sein, und mehrere Menschen, die D’Avis persönlich kennen, berichten von seinem...

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