„Wiesn“

Markenrecht: Bayrische Landeshauptstadt lässt sich „Wiesn“ schützen

Die Bayrische Landeshauptstadt ließ den Namen des bekanntesten Oktoberfestes der Welt beim European Union Intellectual Property Office (EUIPO) als Marke eintragen. Kurz vor Beginn des Oktoberfestes in diesem Jahr wurde die Marke eingetragen. Die Landeshauptstadt ließ sich die Marke in insgesamt sechs Produktklassen (03, 09, 38, 39, 40, 42) schützen. Der Markenschutz beträgt wie üblich zehn Jahre ab Anmeldung und umfasst unter anderem Reinigungs- und Putzmittel, Lautsprecher, Kopfhörer, Mikrophone, Kameras und Programme für Karaoke, die Bearbeitung von Fotografien, Schneiderarbeiten oder die Erstellung und Pflege von Websites. Die Marke "Wiesn" ist auch im Register beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) aufgeführt. Falls Sie Fragen zu dem Artikel oder zum Markenrecht haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir helfen Ihnen schnell und kompetent. Ihr Ansprechpartner für weitere Fragen ist: Rechtsanwältin Kerstin Alt WAGNER...

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