§ 4b Wertpapierhandelsgesetz

Das Recht der BaFin zur Produktintervention im Rahmen der Kapitalmarktaufsicht zum Schutz von Anlegern - von Dr. Horst Werner

Das Recht der BaFin zur Produktintervention bei unzulässigen Finanzpraktiken wurde 2015 im Wertpapierhandelsgesetz gesetzlich fixiert, so Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die Ermächtigungsgrundlage in § 4b Wertpapierhandelsgesetz ( WpHG ) sieht mehrere Gründe für Produktinterventionen vor: Die BaFin kann einschreiten, wenn ein Finanzinstrument erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz aufwirft, es eine Gefahr für die Finanz- oder Warenmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems darstellt oder wenn ein Derivat negative Auswirkungen auf den Preisbildungsmechanismus in den zugrundeliegenden Märkten hat. Die BaFin kann Verbote oder Beschränkungen zu der beanstandeten Finanztätigkeit oder der Finanzpraxis aussprechen und diese Untersagungen im Internet veröffentlichen. In der bisherigen Anwendungspraxis der BaFin haben in den letzten drei Jahren allein erhebliche Bedenken für den Anlegerschutz eine Rolle gespielt. Die...

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