§ 325 Handelsgesetzbuch

Das Bundesamt für Justiz verhängt hohes Ordnungsgeld wegen unterlassener bzw. nicht rechtzeitiger Finanzberichterstattung

Unterlassene Bilanzveröffentlichungen oder verspätete Finanzberichterstattung gegenüber dem Bundesamt für Justiz und der Veröffentlichung im Bundesanzeiger werden mit hohen Ordnungsgeldern bestraft, berichtet Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ). Dies betrifft mit Härte insbesondere am Kapitalmarkt tätige und börsengelistete Unternehmen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hatte am 9. September 2021 ein Ordnungsgeld in Höhe von Euro 250.000 zulasten einer Kapitalgesellschaft als AG festgesetzt. Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Der § 325 HGB verpflichtet zur Offenlegung aller wirtschaftlichen Daten : Die Publizitätspflicht oder Offenlegungspflicht ist die gesetzliche Pflicht von bestimmten Unternehmen, insbesondere rechnungslegungsbezogene Informationen zu veröffentlichen. Die Vorschrift des § 325 HGB schafft somit die Voraussetzung dafür, dass interessierte Kreise (...

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