§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz§ 6 Vermögensanlagengesetz

Mehrere Vermögensanlagen mit Wirkung auf die Bereichsausnahmen gem. § 2 Abs. 1 VermAnlG gibt es in spezifischen Situationen

Unter gewissen Umständen liegen bei der gleichen zivilrechtlichen Beteiligungsform ( z.B. Genussrechten ) unterschiedliche Finanzinstrumente nach Kapitalmarktrecht vor; also mit einer hybriden Wirkung auf die Befreiung von der Vermögensanlagen-Prospektpflicht gem. § 6 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) , erläutert Dr. jur. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ), so dass dies Auswirkungen auf die gesetzlichen Bereichsausnahmen haben kann. Vermögensanlagen dürfen nur innerhalb der gesetzlich definierten Bagatellgrenzen ( = Bereichsausnahmen ) ohne einen Prospekt öffentlich angeboten werden. Die Prospektpflicht ist insbesondere in "geringfügigen" Fällen ( entweder geringe Zeichnungssumme oder wenige Beteiligte ) dann nicht gegeben, wenn das kapitalsuchende Unternehmen bei den sogen. wertpapierfreien Finanzinstrumenten nicht mehr als 20 Anteile ( = Kapitalgeber bzw. Privatinvestoren ) pro Finanzinstrument an dem Betrieb ausgibt ( siehe...

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