Die unseelige Bürokratie behindert den freien Kapitalmarkt für mittelständische Unternehmen - von Dr. jur. Horst Werner
Pressetext verfasst von HorstWerner am So, 2024-09-22 10:16.Die überbordende Bürokratie mit einer grenzenlosen Unübersichtlichkeit findet man am freien Kapitalmarkt, so Dr. jur Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) und zerstört damit den dringend erforderlichen Risikokapitalmarkt außerhalb der Börse. Die Vorschriften für BaFin-Prospekte über Vermögensanlagen und Wertpapiere sind reine Verhinderungsvorschriften für kapitalsuchende, mittelständische Unternehmen, die für die Börse zu klein sind und sich einer Aktienöffentlichkeit nicht stellen wollen oder sich einen Börsengang nicht leisten können. Aktien-Emissionen bedeuten auch immer einen Teilverkauf eigener Unternehmensanteile, was der Mittelstand regelmäßig nicht beabsichtigt. In Krisenzeiten ruft die Politik nach Investitionen der Wirtschaft mit entsprechendem Kapitaleinsatz und in normalen Wirtschaftszeiten vernichtet die Politik mit unsinnigen Vorschriften die Investitionsbereitschaft von Investoren. Was nützt ein Kapitalmarktprospekt mit 150 Seiten Risikobelehrung, die die BaFin zur Propektgenehmgiugng fordert, die aber oft selbst der Fachmann nicht versteht und nicht in verständlicher Übersicht behalten kann. Wer liest schon 150 Seiten Risikobelehrung, die man in einem Prospekt der Deutschen Bank finden konnte.
BaFin-Prospekte zur Kapitalbeschaffung stellen für Unternehmen zudem eine unberechenbare Kostenfalle dar. Es gibt keine Gesamtübersicht über alle während einer Prospektemission am freien Kapitalmarkt anfallenden Kosten. Das weiß nur der Fachmann aus Erfahrungsabläufen, worauf Dr. jur Werner ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ) aufmerksam macht. Mit den Prospekterstellungskosten bei einem Fachjuristen ( ungefähr Euro 60.000,-bis 120.000,- ) ist es allein nicht getan. Bei BaFin-Prospekten treten nicht unerhebliche, kaum überschaubare Folgekosten auf, worauf Dr. Werner hinweist. Neben den Prospekterstellungskosten durch einen Fachjuristen, kommen bei allen Emissionsunternehmen zunächst die Folgekosten der BaFin-Prüfung gemäss der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz - FinDAGKostV und der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektgebührenverordnung (VermVerkProspGebV) sowie der Wertpapierprospektgebührenverordnung (WpPGebV) ( BaFin-Prospektbilligungen zwischen Euro 5.000,- bis 20.000,- ) hinzu - einen Link zu dem Gebührenverzeichnis finden Interessenten hier: https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2013/... . Selbst die Gebührengesetze und Verordnungen sind so verwirrend, dass auch der Fachmann kaum durchblicken kann. Im Schnitt liegt die Prospekt-Billigungsgebühr zwischen Euro 7.500,- und 20.000,- . Der hausintern kontrollierte BaFin-Mitarbeiter handelt mit immer neuen Fragen und Billigungsverzögerungen gebührenbewußt ! Da die BaFin sich durch ihre Leistungen wie ein freiberufliches Unternehmen selbst verdienen muß und als Behörde keine Bundeszuschüsse bzw. keine Steuergelder bekommt, werden die BaFin-Mitarbeiter und Abteilungen mit ihrem erarbeitetem Gebührenaufkommen kontrolliert und bewertet.
Das führt auch zu unerträglichen Zeitspannen bis zur Billigung eines Prospekts nach Einreichung bei der BaFin von bis zu einem ganzen Jahr.
Ein Beteiligungs-Exposé ohne BaFin für eine Small-Capital-Finanzierung ( bis zu 20 Privatinvestoren / Kapitalgeber pro Finanzinstrument ohne Kapitalbegrenzung und ohne Kapitalmarktaufsichtsgenehmigung) oder bei größeren Volumina ein Beteiligungsverkaufsprospekt bzw. ein Wertpapierprospekt als Kapitalmarktprospekt mit BaFin-Genehmigung muss alle Angaben enthalten, die für eine Anlageentscheidung eines Anlegers bzw. Geldgebers wesentlich zur Beurteilung einer Unternehmensbeteiligung / Beteiligungsfinanzierung sind. Und die Angaben müssen für einen durchschnittlichen Anleger verständlich sein. Die Prospektvorschriften verhindern jedoch vielfach diese Verständlichkeit.
BaFin-Prospekte sind bürokratiepflichtig ( durch das Kleinanlegerschutzgesetz von 2015 und die wesentlich erweiterte Prospektverordnung ) so aufgebläht, dass diese regelmäßig hundert Seiten und mehr ausmachen. Das führt bei der Vervielfältigung der Prospekte allein zu Satz-, Layout- und Druckkosten, die mindestens bei Euro 20.000,- und mehr liegen. Bei schlankeren und dennoch genauso aussagekräftigen (kostengünstigeren) Beteiligungs-Exposés von zwölf bis zwanzig Seiten kommt man maximal mit einem Sechstel der Kosten aus. Bei einer Kapitalmarktemission ohne BaFin-Prospekt sparen die Unternehmen 90% aller Kosten.
Durch die gesetzliche und bürokratische Aufblähung von Kapitalmarktprospekten werden diese vollkommen unverständlich und für einen Anleger unleserlich. Die Prospektgesetze sind daher "Emissions-Abwehrgesetze", die Unternehmen und Anleger nur verwirren. So macht man die Risikokapitalmärkte für mittlere und kleine Unternehmen außerhalb der Börse kaputt.
Bei Fehlerhaftigkeit von Exposé-Unterlagen oder Verkaufsprospekten könnte eine Kapitalanlagebetrug
gem. 264 a Strafgesetzbuch die Konsequenz sein. Oder das Angebot könnte gegen die Vorschriften über die Einlagengeschäfte der Banken gem. §§ 1 ff Kreditwesengesetz mit einer Strafandrohung von bis zu 3 Jahren Gefängnis verstoßen. Mit der Erfahrung von über 700 Kapitalmarktemissionen der Dr. Werner Financial Service AG vermeiden Unternehmen Prospektfehler.
Wer in seinem BaFin-Prospekt z.B. Nachrangdarlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten ( drei und sieben Jahre ) und verschiedenen Zinshöhen ( 4 % und 6 % ) anbieten möchte, muß gleich doppelte BaFin-Billigungsgebühren in Kauf nehmen, da die BaFin daraus zwei unterschiedliche Vermögensanlagen mit doppelter Gebühr macht, obwohl 95 % des Prospekts bei beiden Vermögensanlagen-Angeboten gleich sind.
Ferner unterliegen selbst die kleinen Kapitalgesellschaften ( § 267 HGB ) und Start-up-Unternehmen als Emissions-Unternehmen auch in den Folgejahren der Prospektausgabe gem. § 25 Vermögensanlagengesetz der Pflichtprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Dies können bei einer Vermögensanlage mit einer zehnjährigen Laufzeit der Anlage bis zu Euro 40.000,- bis 80.000,- WP-Prüfungskosten über die gesamte Laufzeit ( und mehr ) ausmachen. Prospektfreie Kapitalmarktemissionen gem. dem § 2 Abs. 1 Nr. 3 Vermögensanlagengesetz ( VermAnlG ) und dem § 3 Abs. 2 Wertpapierprospektgesetz ( WpPG ) sind von der WP-Prüfungspflicht ausgenommen. Dies gilt ebenso für das grundschuldbesicherte Darlehen, das keine Vermögensanlage im Sinne des VermAnlG darstellt und deshalb BaFin-prospektfrei und ohne jede Volumenbegrenzung platziert werden darf.
